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Frage zu Höhergruppierung und Stufen und Berechnung

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Alena13:
Ich habe eine Frage an die Experten hier und würde gerne mal wissen, wie gerechnet wird:

Zunächst einmal wurde ich im März 2017 von der E5/Stufe 5 in die E6/Stufe4 höhergruppiert und bekomme also den Garantiebetrag (E5/Stufe5 + 100 €)

Wenn ich nun nächstes Jahr in die E9a höhergruppiert werden würde, rechnet man dann ausgehend von E6/Stufe 4 oder ist man großzügig und nimmt E6/Stufe 5 (die würde ich ja im März 2021 erreichen)?

Was ist nun richtig?

E6/4 -> E7/4 -> E8/3 -> E9a/2 ?

E6/5 -> E7/5 -> E8/4 -> E9a/3?

Der Garantiebeitrag wäre dann ja 180 €. Wäre dann die Berechnung :

E6/4 + 180 €?

oder E6/5 + 180 €?

oder muss ich von E5/Stufe 5 ausgehen? + 180 €? (weil momentan wird ja gerechnet E5/Stufe5 + 100 € durch Höhergruppierung in E6/Stufe4)

ich hoffe das kann mir mal jemand erklären?

Spid:
E9a/2 ohne Garantiebetrag

Alena13:
Warum ohne Garantiebeitrag?

Wie berechnest du das laut Tabelle 2020?

Spid:
Stimmt, der Garantiebetrag steht zu. War in der falschen Tabelle, also E6/4 + Garantiebetrag, da E9a/2 um 8,14€ geringer ist.

Alena13:
ok, danke.

Und zu meiner Frage ob es möglich ist, dass die Personalstelle großzügig sein könnte und von E6/Stufe 5 ausgeht? Weil so gehen mir ja wieder Jahre sinnlos verloren.:-( Wäre da nicht ein Verkürzung der Stufenlaufzeit möglich oder Stufenvorweggewährung?

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