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Frage zu Höhergruppierung und Stufen und Berechnung
Alena13:
Ich habe eine Frage an die Experten hier und würde gerne mal wissen, wie gerechnet wird:
Zunächst einmal wurde ich im März 2017 von der E5/Stufe 5 in die E6/Stufe4 höhergruppiert und bekomme also den Garantiebetrag (E5/Stufe5 + 100 €)
Wenn ich nun nächstes Jahr in die E9a höhergruppiert werden würde, rechnet man dann ausgehend von E6/Stufe 4 oder ist man großzügig und nimmt E6/Stufe 5 (die würde ich ja im März 2021 erreichen)?
Was ist nun richtig?
E6/4 -> E7/4 -> E8/3 -> E9a/2 ?
E6/5 -> E7/5 -> E8/4 -> E9a/3?
Der Garantiebeitrag wäre dann ja 180 €. Wäre dann die Berechnung :
E6/4 + 180 €?
oder E6/5 + 180 €?
oder muss ich von E5/Stufe 5 ausgehen? + 180 €? (weil momentan wird ja gerechnet E5/Stufe5 + 100 € durch Höhergruppierung in E6/Stufe4)
ich hoffe das kann mir mal jemand erklären?
Spid:
E9a/2 ohne Garantiebetrag
Alena13:
Warum ohne Garantiebeitrag?
Wie berechnest du das laut Tabelle 2020?
Spid:
Stimmt, der Garantiebetrag steht zu. War in der falschen Tabelle, also E6/4 + Garantiebetrag, da E9a/2 um 8,14€ geringer ist.
Alena13:
ok, danke.
Und zu meiner Frage ob es möglich ist, dass die Personalstelle großzügig sein könnte und von E6/Stufe 5 ausgeht? Weil so gehen mir ja wieder Jahre sinnlos verloren.:-( Wäre da nicht ein Verkürzung der Stufenlaufzeit möglich oder Stufenvorweggewährung?
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