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Frage zu Höhergruppierung und Stufen und Berechnung

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Spid:
Eine Stufenlaufzeitverkürzung wird von den wenigsten AG überhaupt angewandt und setzt weit überdurchschnittliche Leistungen voraus. Eine Stufenvorweggewährung ist eine Zulage, die die Stufe nicht berührt.

Alena13:
"Eine Stufenvorweggewährung ist eine Zulage, die die Stufe nicht berührt" könntest du mir das bitte mal an einem Beispiel erklären?

Wäre es mit einer Zulage möglich das gleiche Entgelt zu bekommen wie bei einer stufengleichen Höhergruppierung? Sprich E6/Stufe 4 + Zulage (Differenz E9/Stufe 4), dann also ohne Garantiebeitrag? (laut Tabelle 2020 :

E6/4: 3055,46
E9/4: 3374,65
Differenz: 319,19 € (also das als Zulage?)

Spid:
Grundsätzlich ja. Es ist halt eine Zulage. Du befindest Dich dann weiterhin in der niedrigeren Stufe.

Alena13:
"Du befindest Dich dann weiterhin in der niedrigeren Stufe." du meinst in meinem Fall E9/Stufe 2 + Zulage = das Entgelt wie E9/Stufe4?

WasDennNun:
Lass dich doch einfach erst nach deinen Stufenaufstieg höhergruppiern.
Vorher kann man dir ja nur vorübergehend die Aufgaben übertragen.

bzgl Zulage als Beispiel:
Wenn du 9aS2 bist und eine Zulage in höhe der Differenz zu 9aS3 bekommst, dann bleibst du in der 9aS2 und wirst nach zwei Jahren dann in die 9aS3 höhergruppiert. Und würdest dann nach insgesamt 5 Jahren das Entgelt der S4 erhalten

Wenn du jedoch eine Zulage in höhe der nächst höheren Stufe bekommst, dann würdest du nach zwei Jahren in der 9aS3 sein und dann das Geld in höhe von 9aS4 bekommn ;)

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