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Frage zu Höhergruppierung und Stufen und Berechnung

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Alena13:

--- Zitat von: WasDennNun am 14.11.2019 10:59 ---Lass dich doch einfach erst nach deinen Stufenaufstieg höhergruppiern.
Vorher kann man dir ja nur vorübergehend die Aufgaben übertragen.

bzgl Zulage als Beispiel:
Wenn du 9aS2 bist und eine Zulage in höhe der Differenz zu 9aS3 bekommst, dann bleibst du in der 9aS2 und wirst nach zwei Jahren dann in die 9aS3 höhergruppiert. Und würdest dann nach insgesamt 5 Jahren das Entgelt der S4 erhalten

Wenn du jedoch eine Zulage in höhe der nächst höheren Stufe bekommst, dann würdest du nach zwei Jahren in der 9aS3 sein und dann das Geld in höhe von 9aS4 bekommn ;)

--- End quote ---

Das geht leider nicht. Nach neuem Tarifvertrag kann ich den Antrag auf Höhergruppierung für meine Berufsgruppe nur innerhalb des nächsten Jahres, also vom 1.1.2020 bis 31.12.2020 stellen zum 1.1.2020. Da ich die nächste Stufe regulär erst im März 2021 erreichen würde, fällt entfällt diese Option leider.:-( Deswegen hatte ich ja gehofft man ist in der Personalstelle vielleicht großzügig und rechnet bei mir schon mit der Stufe 5 statt Stufe 4 in der Höhergrupierung.

sigma5345:

--- Zitat von: Alena13 am 14.11.2019 11:15 ---Deswegen hatte ich ja gehofft man ist in der Personalstelle vielleicht großzügig und rechnet bei mir schon mit der Stufe 5 statt Stufe 4 in der Höhergrupierung.

--- End quote ---
Ich glaube da ist eine Stufenlaufzeitverkürzung noch realistischer ;)

WasDennNun:

--- Zitat von: sigma5345 am 14.11.2019 12:33 ---
--- Zitat von: Alena13 am 14.11.2019 11:15 ---Deswegen hatte ich ja gehofft man ist in der Personalstelle vielleicht großzügig und rechnet bei mir schon mit der Stufe 5 statt Stufe 4 in der Höhergrupierung.

--- End quote ---
Ich glaube da ist eine Stufenlaufzeitverkürzung noch realistischer ;)

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Nein, denn dazu müsste man überdurchschnittiche Leistungen nachweisen!

WasDennNun:

--- Zitat von: Alena13 am 14.11.2019 11:15 ---Das geht leider nicht. Nach neuem Tarifvertrag kann ich den Antrag auf Höhergruppierung für meine Berufsgruppe nur innerhalb des nächsten Jahres, also vom 1.1.2020 bis 31.12.2020 stellen zum 1.1.2020. Da ich die nächste Stufe regulär erst im März 2021 erreichen würde, fällt entfällt diese Option leider.:-( Deswegen hatte ich ja gehofft man ist in der Personalstelle vielleicht großzügig und rechnet bei mir schon mit der Stufe 5 statt Stufe 4 in der Höhergrupierung.

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Nein, deswegen gibt es ja für dich die Wahlmöglichkeit die HG zu machen oder sein zu lassen.
Was du möchtest ist ja eine übertarifliche Bezahlung und das machen die wenigsten öD AGs. Und wenn, dann meistens in anderen Berufen als den deinigen.

sigma5345:

--- Zitat von: WasDennNun am 14.11.2019 12:40 ---
--- Zitat von: sigma5345 am 14.11.2019 12:33 ---
--- Zitat von: Alena13 am 14.11.2019 11:15 ---Deswegen hatte ich ja gehofft man ist in der Personalstelle vielleicht großzügig und rechnet bei mir schon mit der Stufe 5 statt Stufe 4 in der Höhergrupierung.

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Ich glaube da ist eine Stufenlaufzeitverkürzung noch realistischer ;)

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Nein, denn dazu müsste man überdurchschnittiche Leistungen nachweisen!

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Naja ... was heißt nachweisen? Wenn der AG auch daran interessiert ist, dass er mehr Geld bekommt wäre es wohl keine große Sache eine überdurchschnittliche Leistung auf dem Papier zu begründen....
Wie gesagt ... sehr unwahrscheinlich aber zumindest möglich

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