Die Regelungen zum SuE Bereich sind teil des ganz normalen TVöDs. In der Durchgeschriebenen Fassung TVöD-K (für Krankenhäuser) findet sich der Hinweis, dass für den SuE-Bereich die entsprechenden Regelungen des TvöD-V anwendugn finden.
Eine Stelle im Sozialdienst wird vermutlich tatsächlich die Eingruppierung S12 haben. E12 ist eher unwahrscheinlich. Wieso irritiert das S. Macht doch deutlich, dass es S12 ist.