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[BE] Wechsel vom Finanzamt zum BMF
2strong:
Abordnung (i.d.R. für sechs Monate) mit dem Ziel der Versetzung ist fast nie ein Problem.
Alternativ, wenn das Ministerium z.B. absehbar keine Auswahlverfahren durchführt, besteht auch die Option einer Abordnung ohne Ziel der Versetzung. Eine solche kann durchaus für 12 oder 24 Monate erfolgen und auch darüber hinaus verlängert werden. Das BMF bietet derartigen sogenannten Geschäftsaushilfen i.d.R. einmal jährlich die Möglichkeit, sich in einem Accessment Center zu behaupten. Sofern das gelingt, erfolgt (dann doch) eine Verdetzung.Versetzung. ob Dein Finanzamt einer Abordnung ohne Ziel der Versetzung zustimmt kann ich Dir nicht sagen. Deine Geschäftsleitung wird Dir das beantworten können. Problem bei diesem Verfahren ist für Dein Amt, dass für die Dauer Deiner Abordnung keine Nachbesetzumg erfolgen kann.
Rppzl:
Der BRH hat auch Stellen in Berlin selbst. Im Bereich Steuern sind grundsätzlich fast immer noch offene Posten vorhanden. Initiativbewerbungen sind jederzeit möglich.
Ob es Probleme bei der Versetzung bzw. Abordnung gibt, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Aber in den meisten Fällen wird es dann doch genehmigt.
Die Tätigkeit beim BRH ist allerdings mit einigen Dienstreisen verbunden, das sollte einem bewusst sein.
2strong:
--- Zitat von: Rppzl am 05.12.2019 19:05 ---Der BRH hat auch Stellen in Berlin selbst.
--- End quote ---
An der Außenstelle Berlin erfolgen seit 2017 keine Einstellungen mehr. Das ursprünglich dort ansässige Prüfungsamt des Bundes (dem BRH nachgeordnete Behörde) wird seit 2017 infolge einer Strukturreform abgewickelt. Eingestellt wird lediglich an den Standorten Bonn und Potsdam.
Flexx95:
Der Senator hat wohl auch vor kurzem beschlossen, dass Beamte aus den Finanzämtern nur noch an das BMF und das BZSt abgeordnet werden dürfen. Andere Bundesbehörden sind wohl für mich gesperrt.
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