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Überführung in Entgeltgruppe 9a. Vorher "große" 9. Rechtens?

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oofie:
Hallo zusammen,

ich hab meine Stelle im öffentlichen Dienst im August angetreten und wurde direkt der "großen" 9 zugeordnet.
Im Oktober wurde ich nun in die Entgeltgruppe 9a überführt, sprich herabgestuft.
Ist dieses Vorgehen so in Ordnung?
Einer der Gründe wieso ich diese Stelle angenommen habe, war natürlich auch das Gehalt.


Viele Grüße
oofie

Spid:
Nein.

Novus:
Widerspruch einlegen und Gehalt einfordern.
Es muss ja einge Begründung / einen Anlass gegeben haben, oder es ist einfach ein Fehler. Auf jeden Fall sofort schriftlich widersprechen.

Grüße

Spid:
Inwiefern wäre ein "Widerspruch" ein geeignetes oder auch nur vorgesehenes Instrument? Der AG wird hier nicht als Behörde, sondern als AG tätig.

Man kann dem AG seine gegenteilige Rechtsmeinung darlegen, man kann aber auch direkt Klage erheben.

Lars73:
Im Arbeitsvertrag oder sonstigen Dokumenten stand, dass es eine E9 mit "normaler" Stufenlaufzeit ist?

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