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Anerkennung Erfahrungsstufen Soldat auf Zeit

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Asperatus:
Die Stufenfestsetzung bleibt bestehen. Sie ist durch Verwaltungsakt erfolgt, der Bestandskraft erlangt hat. Zum damaligen Zeitpunkt ist er rechtmäßig ergangen.

Das ist leider so, dient aber dem Rechtsfrieden. Alles andere wäre auch völlig unpraktikabel. Ansonsten könnte man nach jeder Rechtsänderung jahre- oder jahrzehnte alte Entscheidungen anfechten.

Ein etwas überspitztes und plakatives Beispiel: Die Besoldungserhöhungen kann man auch nicht rückwirkend einfordern. Sie gelten auch ab einem bestimmten Zeitpunkt.

Bund1:
Danke für die Erläuterung, welche meine Einschätzung leider bestätigt hat. Teile auch die Einschätzung, dass eine Anpassung des Verwaltungsakt nicht unerheblichen Aufwand für die Personalabteilungen bedeuten würde.

Allerdings teile ich das Beispiel der Besoldungsanoassung nicht. Denn letztendlich werden alle Mitarbeiter „gleich“ bezahlt unabhängig vom Datum ihrer Einstellung o.ä.

Bei der Erfahrungszeit, welche letztendlich auch (geringe) Auswirkungen auf die Stufe und Pension bedeutet, erfolgt jetzt aber eine Ungleichbehandlung der Beamten. Letztendlich sind die Beamten welche nach der Anpassung verbeamtet worden sind, besser gestellt. Daher gab es zumindest in den Ländern nach Anpassung des Gesetzes die Möglichkeit innerhalb einer Übergangszeit von ca. einem Jahr die Neufeststellung der Erfahrungszeit feststellen zu lassen. Schade das der Bund nicht ganz so kulant war.....

Es gibt schlimmeres ;-)

bart123:
Also das war bei mir beim Wechsel nach 13 Dienstjahren der Fall.

Vom Soldat zum Beamten im BWB. (2012)

Begründung damals: Es zählt nur die, dem hD vergleichbare Zeit. Und es gab damals eine Überleitung von den Altersstufen ....

Gibt es einen aktuellen Fall?

flippi:
Ich befinde mich gerade im Einstellungsprozess und halte Dich/Euch gerne auf dem Laufenden.
Dein Fall wundert mich aber schon, das Gesetz lässt bei der Anekernnung der Zeit als SaZ für die Erfahrungsstufen UND Ruhegehalsfähigkeit tatsächlich keinen Ermessensspielraum der Behörde zu (zumindest auf Bundesebene).

LB04:
Hallo in die Runde. Bin seit November 2019 im Bundesdienst im GB BMVg als ehem. SaZ 12, habe keine anrechenbare Berufserfahrung außerhalb der BW. Im Grunde ein nahtloser Übergang vom Soldaten zum Beschäftigten im ö.Dienst. Befähigungszeiten wurden anteilig angerechnet, sodass die AN-Zeit (Befähigungszeit) um 1,5 Jahre verkürzt wurden.

@flippi

gibt es nun Erkenntisse hinsichtlich der Stufenfestsetzung (§ 28 Abs. 2 S. 2 ins BBesG), oder hat Dich ähnliches Schicksal ereilt wie

bart123" Begründung damals: Es zählt nur die, dem hD vergleichbare Zeit. " und somit Erfahrungsstufe 1

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