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Anerkennung Erfahrungsstufen Soldat auf Zeit
sbr:
§ 28 Abs. 1 Nr. 2 -> Zeiten als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit werden als Erfahrungszeit angerechnet... da gibt es gar keinen Raum für Spekulationen.
Die 2,5 Jahre in der PW werden in der Tat für die Laufbahnbefähigung aufgebraucht und für sonst nichts betrachten...vorausgesetzt die Tätigkeiten waren entsprechend der angestrebten Laufbahn.
Für die Probezeit sollte die Zeit bei der BW in der Regel nicht zählen, da es keine gleichwertige Tätigkeit war...im Sinne der BLV.
Und Ruhegehaltsfähig ist die Zeit als Soldat in jedem Fall.
Yasper:
--- Zitat von: sbr am 25.11.2019 06:23 ---
Die 2,5 Jahre in der PW werden in der Tat für die Laufbahnbefähigung aufgebraucht und für sonst nichts betrachten...vorausgesetzt die Tätigkeiten waren entsprechend der angestrebten Laufbahn.
--- End quote ---
Wenn diese für die Laufbahnbefähigung betrachtet werden, dann werden sie ebenfalls für Pensionsansprüche betrachtet.
sbr:
--- Zitat von: Yasper am 25.11.2019 07:58 ---
--- Zitat von: sbr am 25.11.2019 06:23 ---
Die 2,5 Jahre in der PW werden in der Tat für die Laufbahnbefähigung aufgebraucht und für sonst nichts betrachten...vorausgesetzt die Tätigkeiten waren entsprechend der angestrebten Laufbahn.
--- End quote ---
Wenn diese für die Laufbahnbefähigung betrachtet werden, dann werden sie ebenfalls für Pensionsansprüche betrachtet.
--- End quote ---
Oh, stimmt...den §12 BeamtVG hatte ich ganz vergessen.
Asperatus:
Ich weiß nicht, wie Benutzer bart123 seine Erfahrungen gemacht hat. Vielleicht ist er Landesbeamter. In den Landesbesoldungsgesetzen finden sich die Anerkennungsregeln für berufsmäßigen Wehrdienst oft nicht.
Die Anerkennung von zwei Jahren als Erfahrungszeit, wenn ein Master-Abschluss benötigt wird, wurde erst zum 1. Januar 2016 als § 28 Abs. 2 S. 2 ins BBesG eingefügt.
Bund1:
Wenn die Anerkennung von zwei Jahren als Erfahrungszeit, wenn ein Master-Abschluss benötigt wird, erst zum 1. Januar 2016 als § 28 Abs. 2 S. 2 ins BBesG eingefügt worden ist, jetzt die spannende Frage: Was ist mit all denjenigen die ihre Erfahrungszeit z.B. im Jahr 2014 oder 2015 festgesetzt bekommen haben und dort das Studium für die Erfahrungszeit nicht berücksichtigt worden ist?!
Kann man jetzt im Nachgang eine neue Stufenfestsetzung auf Grund geänderter Rechtslage erwirken oder heißt es da einfach Pech gehabt, weil ja zum damaligen Zeitpunkt die Erfahrungszeit richtig festgesetzt worden ist?
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