Von einem „betriebswirtschaftlichen Leiter“ war nicht die Rede, nur vom „Leiter“ und dem Umstand, dieser sei Betriebswirtschaftler. Zudem stammt meine Antwort noch aus einer Zeit, als Dein Beitrag hinter „...Betriebswirtschaftler ist.“ endete. Die Ergänzung führt zwar zu keinem anderen Ergebnis, weil es unbeachtlich ist, was der Leiter wem überläßt, maßgeblich ist, was er zu tun hat. Die Leitung eines Jugendheimes beinhaltet mindestens die Umsetzung, wenn nicht gar die Entwicklung der strategischen Vision zur Erziehung, das Gesamtkonzept zur Erziehung und Betreuung, die Realisierung der Erziehungsphilosophie. Eine Einrichtung ohne diesbezügliche einheitliche Führung in der jeder macht, was er will, Hauptsache er hält den Dienstplan ein und die Zahlen stimmen, dürfte dysfunktional sein. Es steht dem AG aber durchaus frei, seine Einrichtung so zu organisieren, dann aber bitte von vornherein in der Sachverhaltsschilderung derlei darstellen, daß der „Leiter“ nur der Verwalter sein soll.