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Dienstherrenwechsel Übernahme Dienstverhältnis oder neue Ernennung?
Wrigleys:
Hallo liebe Forenmitglieder,
bin Beamtin auf Probe und möchte mich vom Bund zum Land Rheinland-Pfalz versetzen lassen.
Nun meine Frage.
Werde ich bei diesem Dienstherrenwechsel vom Land übernommen oder muss ich von diesem neu ernannt werden?
Das Problem bei einer Neuernennung wäre, daß ich bereits die Höchstaltersgrenze von 45 Jahren für die Neuernennung beim Land überschritten habe.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Vielen Dank.
Mask:
Wenn du versetzt wirst, wird das bestehende Beamtenverhältnis fortgesetzt.
Feidl:
Du wirst vom Land "übernommen", bekommst neue Einweisung in Planstelle, aber keine neue Urkunde. Die gibt es dann erst zur Ernennung auf Lebenszeit.
BStromberg:
--- Zitat von: Feidl am 18.11.2019 09:27 ---Du wirst vom Land "übernommen", bekommst neue Einweisung in Planstelle, aber keine neue Urkunde. Die gibt es dann erst zur Ernennung auf Lebenszeit.
--- End quote ---
Da müsste ich mich aber schwer vertun, wenn die behördenübergreifende Versetzung kein Verwaltungsakt und demnach auch nicht urkundsbedürftig sein soll. :o
Zwar ändert sich im vorliegenden Fall nichts am Beamtenverhältnis im engeren statusrechtlichen Sinne, aber der neue Dienstherr verfügt dies m.W.n. durch entsprechende Ernennungsurkunde (§ 15 III BeamtStG). Dies leite ich aus § 3 I BeamtStG ab, da Beamte zu "ihrem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis (Beamtenverhältnis)" stehen und dies beim neuen Dienstherrn nach meiner Rechtsauffassung nur durch eine (wenn auch fortgesetzte) Neubegründung des Beamtenverhältnisses bei diesem Dienstherrn i.S.d. § 8 I Nr. 1, II BeamtStG geschehen kann.
Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren!
Skedee Wedee:
--- Zitat von: BStromberg am 18.11.2019 14:03 ---
--- Zitat von: Feidl am 18.11.2019 09:27 ---Du wirst vom Land "übernommen", bekommst neue Einweisung in Planstelle, aber keine neue Urkunde. Die gibt es dann erst zur Ernennung auf Lebenszeit.
--- End quote ---
Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren!
--- End quote ---
Nein, keine Belehrung, da Du richtig liegst und Feidl falsch. Es findet ein Dienstherrenwechsel statt, also gibt es auch eine neue Urkunde.
Ironiemodus an:
Das wäre ja bei unserem wohlstrukturiertem Beamtentun noch schöner, wenn ein Bundesbeamter beim Land RLP Dienst versieht (ohne Abordnung, im Rahmen einer Versetzung) und dabei keine Urkunde erhalten hat... Woher soll der Beamte denn wissen, für wen er tätig ist und wer ihn alimentiert? 8)
Ironiemodus aus.
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