Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Dienstherrenwechsel Übernahme Dienstverhältnis oder neue Ernennung?
Fragmon:
Falsch.
Ein Beamter enthält bei einer Versetzung keine neue Urkunde. Im Rahmen der Versetzungsverfügung und Planstelleneinweisung ergibt sich bereits der neue Dienstherr.
§8 LBG NRW sieht keine Ernennung bei Versetzung vor.
Skedee Wedee:
--- Zitat von: Fragmon am 18.11.2019 15:34 ---Falsch.
Ein Beamter enthält bei einer Versetzung keine neue Urkunde. Im Rahmen der Versetzungsverfügung und Planstelleneinweisung ergibt sich bereits der neue Dienstherr.
§8 LBG NRW sieht keine Ernennung bei Versetzung vor.
--- End quote ---
Du hast recht, ich korrigiere mich. Die Versetzungsverfügung ist alleine ausreichend.
--- Zitat von: Skedee Wedee am 18.11.2019 14:10 ---
--- Zitat von: BStromberg am 18.11.2019 14:03 ---
--- Zitat von: Feidl am 18.11.2019 09:27 ---Du wirst vom Land "übernommen", bekommst neue Einweisung in Planstelle, aber keine neue Urkunde. Die gibt es dann erst zur Ernennung auf Lebenszeit.
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Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren!
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Nein, keine Belehrung, da Du richtig liegst und Feidl falsch. Es findet ein Dienstherrenwechsel statt, also gibt es auch eine neue Urkunde.
Ironiemodus an:
Das wäre ja bei unserem wohlstrukturiertem Beamtentun noch schöner, wenn ein Bundesbeamter beim Land RLP Dienst versieht (ohne Abordnung, im Rahmen einer Versetzung) und dabei keine Urkunde erhalten hat... Woher soll der Beamte denn wissen, für wen er tätig ist und wer ihn alimentiert? 8)
Ironiemodus aus.
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Stromberg, nun muss Du dich doch belehren lassen, denn Du liegst falsch und Feidl hatte recht. ;)
Es findet vorliegend keine Ernennung statt, denn § 8 BeamtStG sieht für diese Fälle keine Ernennung vor.
BStromberg:
--- Zitat von: Skedee Wedee am 18.11.2019 16:15 ---
Stromberg, nun muss Du dich doch belehren lassen, denn Du liegst falsch und Feidl hatte recht. ;)
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Ist doch prima, man lernt halt nie aus. ;)
Wie so oft im Leben bringt doch erst der gute fachliche Austausch das passende Ergebnis.
Urkundsbedürftig ist der Vorgang dann nicht, ABER - und insofern hatte ich schon recht - bedarf es eines förmlichen Verwaltungsaktes, weil das Beamtengrundverhältnis betroffen ist... und das geht halt nicht bloß mit einer zweizeiligen Planstelleneinweisung; auch wenn diese nicht ganz unbedeutend ist für die Berechnung etwaiger Erprobungszeiten etc. (für den Fall, dass eine Beförderung im Raume steht).
BStromberg:
--- Zitat von: Fragmon am 18.11.2019 15:34 ---Falsch.
Ein Beamter enthält bei einer Versetzung keine neue Urkunde. Im Rahmen der Versetzungsverfügung und Planstelleneinweisung ergibt sich bereits der neue Dienstherr.
§8 LBG NRW sieht keine Ernennung bei Versetzung vor.
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Der Sachverhalt spielt doch in RLP bzw. vom Bund zum besagten Land... da hat doch das Landesrecht NRW keine Aktien drin.
Einschlägig wäre demnach doch eher § 29 LBG RLP, der die Versetzung zum Land RLP regelt.
Schöner ausformuliert finde ich zugegebenermaßen aber die Regelung des entsprechenden § 25 im LBG NRW, wo expressis verbis drinsteht, dass die Versetzung "verfügt" wird.
Feidl:
Hätte mich auch schwer gewundert, wenn ich im Unrecht wäre :o, weil ich diesen Fall (Versetzung in anderes Land innerhalb der Probezeit) durchgemacht hab und bin davon ausgegangen, dass mein Dienstherr dabei keine solch groben Fehler begangen hat, wie Vergessen eine Urkunde mir zu überreichen.
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