Sollte er jedoch eine kluge Ausschreibung formuliert haben, in dem er nicht das Studium als Voraussetzung stehen hat, sondern nur als wünschenswert, dann kann er dich einstellen, dir die E13 Tätigkeiten übertragen und du bekommst das Entgelt der E12.
(Das würde auch ein Mensch ohne Abschluss in diesem Fall erhalten....)