Hallo Liebe Forumnutzer,
ich hätte mal eine Frage an euch.
Ich bin Beamter des gehobenen Dienstes (beim Land Thüringen) und habe in den vergangenen Jahren berufbegleitend einen Master angehangen, welchen ich dieses Jahr erfolgreich abgeschlossen habe.
Nun ist die Situation so, dass der Freistaat Thüringen diesen Abschluss (zumindest auf dem Gebiet des Beamtenrechts) nicht anerkennt bzw. mir keine Perspektive bieten kann bzw. will.
Ich wollte hier einmal nachfragen, wie es in anderen Bundesländern oder Bund bzgl. einer Öffnungsklausel etc. aussieht!
Vielen Dank für eure Kommentare!
Dürfte so nicht stimmen. Zumindest was die Zugangsvoraussetzungen betrifft.
Ich habe auch schon mehrfach Stellenausschreibungen des Freistaats bzw. von Behörden in Thüringen gesehen, mit denen insbesondere Masterabsolventen für die Besetzung von Dienstposten im h. D. gesucht werden.
Blick in das ThürLaufbG:
§10 (Zugangsvoraussetzungen zu den Laufbahnen)
(3) Für den Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes sind mindestens zu fordern
1.
als Bildungsvoraussetzung
a)
eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulausbildung oder
b)
ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand und
2.
als sonstige Voraussetzung ein mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium und
a)
ein mit einer Prüfung abgeschlossener Vorbereitungsdienst oder
b)
eine hauptberufliche Tätigkeit.
Die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 2 Buchst. a und b müssen nicht erfüllt sein, wenn ein Hochschulstudium nach Satz 1 Nr. 2 als unmittelbar für die Laufbahn qualifizierend nach § 22 Abs. 3 anerkannt wird.
(4) Vorbildung, Ausbildung, Prüfung sowie die sonstigen in den Absätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen müssen geeignet sein, die Befähigung für die jeweilige Laufbahn zu vermitteln.