Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Frage zu Kündigungsfrist nach § 34 TVöD
dahofa:
Da Du ja sowieso zum 01.01.2020 wechseln willst, kündige doch im November 2019, (bis spätestens 29.11.2019 wg. Freitag). Die Frist ist sowohl gemäß § 30 als auch § 34 gewahrt.
WasDennNun:
genau, du kannst ja das Risiko eingehen, dass deine Kündigung zum 1.1.2020 nicht rechtmäßig ist und der AG eine entsprechende Klage durchführt und wenn es blöde läuft er versucht einen Schaden zu konstruieren den er durch deine illegale Kündigung hat.
Oder man versucht sich dann doch irgendwie einvernehmlich mit allen drei Beteiligten zu einigen.
dahofa:
--- Zitat von: WasDennNun am 21.11.2019 12:24 ---wenn es blöde läuft er versucht einen Schaden zu konstruieren den er durch deine illegale Kündigung hat.
--- End quote ---
Warum sollte die Kündigung im November zum 31.12.2019 illegal sein?
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version