Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Frage zu Kündigungsfrist nach § 34 TVöD
Spid:
Es gibt mehrere Ausnahmetatbestände, u.a. Tarifgebiet Ost, die dazu führen, daß §30 nicht anzuwenden ist, siehe §30 Abs. 1 TVÖD.
MilesDavis:
Danke. Dieser Ausnahmetatbestand sollte bei mir aber nicht gelten, da ich in Niedersachsen arbeite.
MrRossi:
@Spid
Das hat Haufe sogar ausgelassen.......
Wie verhielte es sich bei Kündigung aus wichtigem Grund?
WasDennNun:
--- Zitat von: MilesDavis am 21.11.2019 09:50 ---Danke. Dieser Ausnahmetatbestand sollte bei mir aber nicht gelten, da ich in Niedersachsen arbeite.
--- End quote ---
Schon mal über einen Auflösungsvertrag nachgedacht?
MilesDavis:
--- Zitat von: WasDennNun am 21.11.2019 10:31 ---
--- Zitat von: MilesDavis am 21.11.2019 09:50 ---Danke. Dieser Ausnahmetatbestand sollte bei mir aber nicht gelten, da ich in Niedersachsen arbeite.
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Schon mal über einen Auflösungsvertrag nachgedacht?
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Ja, aber darauf wird sich mein Arbeitgeber kaum einlassen, zumal er extreme Probleme hat, Personal zu finden und zu halten. Ergo bleibt mir nur die Kündigung.
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