Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Frage zu Kündigungsfrist nach § 34 TVöD

<< < (2/3) > >>

Spid:
Es gibt mehrere Ausnahmetatbestände, u.a. Tarifgebiet Ost, die dazu führen, daß §30 nicht anzuwenden ist, siehe §30 Abs. 1 TVÖD.

MilesDavis:
Danke. Dieser Ausnahmetatbestand sollte bei mir aber nicht gelten, da ich in Niedersachsen arbeite.

MrRossi:
@Spid
Das hat Haufe sogar ausgelassen.......

Wie verhielte es sich bei Kündigung aus wichtigem Grund?

WasDennNun:

--- Zitat von: MilesDavis am 21.11.2019 09:50 ---Danke. Dieser Ausnahmetatbestand sollte bei mir aber nicht gelten, da ich in Niedersachsen arbeite.

--- End quote ---
Schon mal über einen Auflösungsvertrag nachgedacht?

MilesDavis:

--- Zitat von: WasDennNun am 21.11.2019 10:31 ---
--- Zitat von: MilesDavis am 21.11.2019 09:50 ---Danke. Dieser Ausnahmetatbestand sollte bei mir aber nicht gelten, da ich in Niedersachsen arbeite.

--- End quote ---
Schon mal über einen Auflösungsvertrag nachgedacht?

--- End quote ---

Ja, aber darauf wird sich mein Arbeitgeber kaum einlassen, zumal er extreme Probleme hat, Personal zu finden und zu halten. Ergo bleibt mir nur die Kündigung.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version