In der beschriebenen Kostellation besteht m. E. keine Anzeigepflicht. Dass die Kleine so naiv ist und glaubt, dass Du Dich nach dem letzten Wochenende tatsächlich nochmal bei ihr meldest, weil ihr ja jetzt ("danach") eine Beziehung hättet; ist nicht Dein Problem. Ergo: kein Interessenkonflikt.