Hallo zusammen,
kurz zum Sachverhalt. Ich bin seit 2006 Verwaltungsangestellte einer Kommune. Dort wurde im Jahr 2013 meine Stelle bewertet. Die Stellenbewertung erbrachte folgendes Ergebnis:
schwierige Tätigkeiten 100%
gründliche Fachkenntnisse 94%
gründliche und vielseitige Fachkenntnisse 94%
selbständige Leistungen 75%
gründliche und umfassende Fachkenntnisse 0%
besonders verantwortungsvolle Tätigkeiten 0%
besonders Schwierigkeit und Bedeutung 0%
gesteigerte Verantwortung 0%
Vergütungsgruppe, Fallgruppe Vc, 1b
Bewährungsaufstieg nach 3 Jahren in VB, 1c
Dies entspricht der TVÖD-Entgeltgruppe 8
Frage: Ist es richtig, dass ich nach der neuen Entgeltordnung und der Aktualisierung der Tätigkeitsmerkmale die Chance hätte bei einem Antrag auf Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9a zu rutschen?
Ich bin gespannt auf die Rückmeldung
lg vom Niederrhein
schnuppe