In der Praxis werden die Eingruppierungsregeln der Tarifverträge meist sowieso nur lapidar gehandhabt.
Wenn Kommune A eine E13-Stelle im Stellenplan zur Verfügung hat, wird mit E13 ausgeschrieben. Wenn Kommune B aus welchen Gründen auch immer eine E14-Stelle hat, mit E14 usw.
Ich habe auch schon Stellenausschreibungen gesehen, in denen zuerst eine EG tiefer ausgeschrieben wird, und eine spätere Höhergruppierung nach erfolgreicher Einarbeitung und Aufgabenwahrnehmung in Aussicht gestellt wird.
Haushaltsrecht > Tarifrecht, zumindest ist das meine im ÖD gesammelte Erfahrung. Und wenn es wirklich mal gefährlich für den AG wird, weil ein renitenter Mitarbeiter das System verstanden hat und die Vorgehensweise hinterfragt, wird eine eventuelle Stellenbeschreibung halt nachträglich passend zum Nachteil des Mitarbeiters verändert oder erst erstellt.