Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Beispiele /Merkmale Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung
Pseudonym:
Hallo. Bin gerade über diese Formulierung in den EGs 13 - 15 gestolpert und habe noch keine genaue Erläuterung gefunden.
Woran bemisst sich die Schwierigkeit der Aufgabe und Größe der Verantwortung? Für konkrete Beispiele wäre ich dankbar.
Dass die Größe der Verantwortung in Relation zur Größe des Betriebs / Einwohnergröße steht, könnte ich mir noch herleiten.
Spid:
An der Bezugsfallgruppe, z.B. E13 Fg. 1.
Spid:
Hier geht es nicht um Heraushebungsmerkmale..
Pseudonym:
--- Zitat von: Spid am 23.11.2019 18:25 ---An der Bezugsfallgruppe, z.B. E13 Fg. 1.
--- End quote ---
Dass es sich um eine Bezugsfallgruppe handelt, ist mir klar. Wie nun würde jemand, nehmen wir mal den Leiter Fachbereich Bauen (E13), in E14 landen? Was muss konkret an Schwierigkeit der Aufgabe und Größe der Verantwortung gegeben sein, damit dieser höhergruppiert wird?
Ich habe Stellenausschreibungen in E13 und E14 gesehen, die sich inhaltlich recht ähnlich waren. Es ging jeweils um Kommunen um 15.000 Einwohner.
Tagelöhner:
In der Praxis werden die Eingruppierungsregeln der Tarifverträge meist sowieso nur lapidar gehandhabt.
Wenn Kommune A eine E13-Stelle im Stellenplan zur Verfügung hat, wird mit E13 ausgeschrieben. Wenn Kommune B aus welchen Gründen auch immer eine E14-Stelle hat, mit E14 usw.
Ich habe auch schon Stellenausschreibungen gesehen, in denen zuerst eine EG tiefer ausgeschrieben wird, und eine spätere Höhergruppierung nach erfolgreicher Einarbeitung und Aufgabenwahrnehmung in Aussicht gestellt wird.
Haushaltsrecht > Tarifrecht, zumindest ist das meine im ÖD gesammelte Erfahrung. Und wenn es wirklich mal gefährlich für den AG wird, weil ein renitenter Mitarbeiter das System verstanden hat und die Vorgehensweise hinterfragt, wird eine eventuelle Stellenbeschreibung halt nachträglich passend zum Nachteil des Mitarbeiters verändert oder erst erstellt.
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