Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Beispiele /Merkmale Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung
Buschi:
Jetzt bin ich verwirrt - geht es nun darum wie eine Tätigkeit zur EG 13 FG 2 führt (Also Beispiele nach dieser Fg. 2 interessant sind) oder geht es darum welche Tätigkeit zur EG 14 führt ?
Spid:
Mein Hinweis hinsichtlich der Heraushebungsmerkmale galt einem Nutzer, der seinen Beitrag anschließend gelöscht hat - eine Unsitte.
Die Schwierigkeit und Verantwortung bemißt sich eben nach der Bezugsfallgruppe. Die Konstruktion besitzt nur einen konkreten Anwendungsfall: der AG möchte eine Tätigkeit nach E13/14/15 bezahlen und den tariflichen Bereich zumindest scheinbar nicht verlassen. Eine auszuübende Tätigkeit, deren Schwierigkeit ebenso zu bewerten wäre, wie eine Tätigkeit nach E13 Fg.1, hätte grundsätzlich auch einen akademischen Zuschnitt. Die Ausnahmen wären an einer Hand abzuzählen. Das Maß der Verantwortung wäre hingegen vergleichsweise leicht dargelegt. Ähnlich wie beim „sonstigen Beschäftigten“ ist die Hürde insgesamt jedoch so hoch, daß die entsprechende Eingruppierung regelmäßig nicht vorliegt und sich somit auch nicht durchsetzen ließe.
Pseudonym:
--- Zitat von: Tagelöhner am 24.11.2019 09:42 ---In der Praxis werden die Eingruppierungsregeln der Tarifverträge meist sowieso nur lapidar gehandhabt.
--- End quote ---
Ja, das kenne ich so auch. Solange nicht die Innenrevision oder GPA moniert, passiert einfach nichts. Wenn ich Spid nun aber richtig verstanden habe, kommt die Fallgruppe 2 bei E13 - 15 in der Praxis höchst selten bis gar nicht zum Zug.
Pseudonym:
--- Zitat von: Buschi am 24.11.2019 10:16 ---Jetzt bin ich verwirrt - geht es nun darum wie eine Tätigkeit zur EG 13 FG 2 führt (Also Beispiele nach dieser Fg. 2 interessant sind) oder geht es darum welche Tätigkeit zur EG 14 führt ?
--- End quote ---
Eigentlich sogar beides. ;)
Spid:
--- Zitat von: Pseudonym am 24.11.2019 11:28 ---
--- Zitat von: Tagelöhner am 24.11.2019 09:42 ---In der Praxis werden die Eingruppierungsregeln der Tarifverträge meist sowieso nur lapidar gehandhabt.
--- End quote ---
Ja, das kenne ich so auch. Solange nicht die Innenrevision oder GPA moniert, passiert einfach nichts. Wenn ich Spid nun aber richtig verstanden habe, kommt die Fallgruppe 2 bei E13 - 15 in der Praxis höchst selten bis gar nicht zum Zug.
--- End quote ---
In der Eingruppierung: nein!
In der (zumindest vorgeblichen) Rechtsmeinung des AG jedoch sehr wohl.
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