Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

TVöD §8 Zuschläge, Ausgleich für Sonderformen der Arbeit

(1/4) > >>

Peter45:
Hallo liebes Forum,

vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.

Beispiel:

Wir haben im Betrieb(Verwaltung) eine 5 Tage Woche (Montag bis Freitag) 39Std./Woche
Jetzt soll an einem Sonntag(zusätzlich) gearbeitet werden (ca. 4-5Std.)

In der Vergangenheit gingen die Stunden 1-1 auf unser Zeitkonto, was m.E. so nicht richtig ist :o

Meine Frage:

a) ArbZG §11 und TVöD §8 sollten hier meiner Meinung nach angewandt werden, also gibt es hier einen Gehalts- und Stundenausgleich?

b) Bei Sonntagsarbeit sind dies 25% v.H., auf die Std. Arbeit plus oder auf den Stundenlohn plus ?

hättet Ihr für diesen Fall ein Berechnungsbeispiel?

Leider finde ich im Netz keine Berechnung und würde mich über eure Hilfe sehr freuen.



Spid:
Der Ersatzruhetag nach §11 ArbZG kann auch ein ohnehin freier Samstag sein. Die Regelung spielt in der Praxis kaum eine Rolle. Entweder werden die Zeitzuschläge ausbezahlt oder dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Wenn es sich bei der Sonntagsarbeit um Überstunden handelt, besteht auch Anspruch auf die entsprechenden Zuschläge.

Peter45:
Danke für deine schnelle Antwort Spid  :)

Da wir ja in der Woche unsere 39Std. schon gemacht haben und zusätzlich am Sonntag Arbeiten,
stellt sich mir die Frage:

a) Bekommen wir nur die Std. mit 25% v.H. gutgeschrieben, also 4Std. gearbeitet 5Std. auf das Zeitkonnto gutgeschrieben.

oder

b) die 4Std. auf das Zeitkonto gutgeschrieben und für die 4Std. plus 25% v.H. ausbezahlt ?

Spid:
Wenn Du das nach §8 Abs. 1 Satz 4 TVÖD wünschst, können die Zeitzuschläge auf das Arbeitszeitkonto faktorisiert als Zeitguthaben gutgeschrieben werden. Dann werden 4+1 Stunde gutgeschrieben. Ansonsten werden 4 Stunden gutgeschrieben und der Zuschlag ausgezahlt.

WasDennNun:
Sind da nicht auch noch zusätzlich Überstundenzuschläge zu zahlen?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version