Welche Möglichkeiten bestehen, Überstunden abzubauen außer Freizeitausgleich zu nehmen, gemäß TVÖD?
Kommt es hier einzig auf die Regelungen an, die der Arbeitgeber in der Dienstvereinbarung niederschreibt?
Hintergrund: Ein Bekannter sagte mir, dass bei seiner Abteilung 100-150 Überstunden pro Jahr zusammen kommen, der Arbeitgeber davon aber nur 40 mit in das neue Jahr nimmt. Die restlichen verfallen dann zum Jahresende ungenutzt. Das ist schlicht Arbeitszeit die man vollständig ohne jegliche Gegenleistung erbracht hat.
Ist so ein Modell überhaupt rechtlich haltbar? Oder besteht hier die Pflicht, die Überstunden anders zu vergüten, finanziell oder über ein Langzeitkonto?