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Quereinsteigerin84:
Hallo zusammen,

ich bin seit einigen Monaten als Quereinsteigerin in der Verwaltung tätig. Von meiner Sachgebietsleitung wurde mir nun angeboten, dass ich den AL I (jetzt neu BL I) nachholen könnte, um mich gehaltstechnisch von EG 6 auf EG 8 zu verbessern.

Aktuell bin ich ein wenig am hadern, ob ich darauf eingehen möchte.

Daher suche ich Personen, die diesen Lehrgang bereits besucht haben und die ich ein wenig mit meinen Fragen löchern kann  :)

Meldet euch am besten per PN bei mir.

Dankeschön!

Spid:
Wenn Du in E6 eingruppiert bist, welche konkrete Wirkung sollte der AL1 haben?

Quereinsteigerin84:
Wie erwähnt werde ich dann auf E8 hochgestuft, wie die Kollegen. Die gelernten Kollegen aus  meiner Abteilung bekommen E8.

Chrille1507:
Solltest du bereits jetzt (nicht nur vorübergehend) Tätigkeiten der Entgeltgruppe 8 ausüben, steht dir die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 zu.
Ein AL I bzw. BL I oder was auch immer ist da vollkommen egal.

WasDennNun:
Man will dir also neue Tätigkeiten übertragen, sobald du den AL I hast?
Warum nicht jetzt schon übertragen lassen und die Tätigkeiten ausüben.
(Denn ohne Änderung der auszuübenden Tätigkeiten wird es nichts mit der Höhergruppierung.
Alternative der AG irrt sich derzeit bzgl. deiner EG und bezahlt dir jetzt schon zu wenig Entgelt)

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