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Suche Erfahrungsberichte AL I bzw. BL I
Quereinsteigerin84:
Es geht mir hier doch eigentlich gar nicht um diese Gehaltsdiskussion. Wie erwähnt suche ich Leute, die den Lehrgang schon gemacht haben.
Im Übrigen..
Zu 90% übe ich alle Tätigkeiten aus, die auch meine Kollegen ausüben. Es würden dann noch ein paar Sachen mehr werden, wo es z.B. auch um das Erlassen der Bescheide geht.
Mein Arbeitgeber hat daher nun einmal beschlossen, dass ich nur E6 bekomme und erst E8, wenn ich den BL I mache. An dieser Tatsache werde ich nichts ändern können, außer mit dem entsprechenden Lehrgang. Zudem könnte ich mich dann auch auf andere Stellen bewerben z.B. mit E9a (sofern ich das will).
Spid:
Der AG entscheidet aber nicht über die Eingruppierung.
nichts_tun:
--- Zitat von: Quereinsteigerin84 am 25.11.2019 16:03 ---Im Übrigen..
Zu 90% übe ich alle Tätigkeiten aus, die auch meine Kollegen ausüben. Es würden dann noch ein paar Sachen mehr werden, wo es z.B. auch um das Erlassen der Bescheide geht.
Mein Arbeitgeber hat daher nun einmal beschlossen, dass ich nur E6 bekomme und erst E8, wenn ich den BL I mache. An dieser Tatsache werde ich nichts ändern können, außer mit dem entsprechenden Lehrgang. Zudem könnte ich mich dann auch auf andere Stellen bewerben z.B. mit E9a (sofern ich das will).
--- End quote ---
Wenn du zu "90%" die gleichen Tätigkeiten auszuüben hast wie die Kollegen in der EG 8, stünde dir auch das entsprechende Entgelt zu. Der AG legt gibt dir seine Meiung bezüglich der Eingruppierung kund, diese kann allerdings fehlerhaft sein. Gerichtlich ist voll nachprüfbar, ob du korrekt eingruppiert warst.
Ab davon, würde ich mit dem AG so verhandeln, dass ich gute Konditionen für den BL I bekomme (Freistellung, Kostenübernahme), wenn er schon eine solche Konstruktion wählt und du den Klageweg bezüglich der richtigen Eingruppierung scheust. Prinzipiell bietet der BL I gute Chancen, auch bei anderen AG bei Stellenausschreibungen Beachtung zu finden.
WasDennNun:
Bewerben kannst du dich auch auf andere Stellen wie E10.
Wenn du allerdings 90% der Tätigkeiten ausübst die auch deine Kollegen ausüben, dann liegt der Verdacht nahe, dass du schon in der EG8 eingruppiert sein könntest und der AG dich verarscht, weil er wissentlich Tarifrecht bricht und dir weniger zahlt.
Bevor du also den BL I machst, lese dich in TV ein, dass kostet nichts bringt aber auch Geld.
--- Zitat von: Quereinsteigerin84 am 25.11.2019 16:03 ---Mein Arbeitgeber hat daher nun einmal beschlossen, dass ich nur E6 bekomme und erst E8, wenn ich den BL I mache.
--- End quote ---
Das kann und darf dein AG in dieser Form nicht beschließen! Er kann beschließen dir niedrig wertige Arbeit zuzuteilen, so dass du in der EG6 bist.
Was wenn der AG beschließt dich den BL I machen zu lassen und dir dann trotzdem nur die EG6 zahlt?
schwadmaeher:
Also um auf die eigentliche Frage zurückzukommen, ich habe Anfang diesen Jahres den ALG I besucht und erfolgreich abgeschlossen. Wenn Du Fragen hast kannst Dich gern melden.
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