Überstunden-Reisezeit

Begonnen von meibelei, 26.11.2019 20:16

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meibelei

Hallo zusammen,

bin neu hier ( seit 33 Jahre im öffentlichen Dienst) und hätte gleich eine Frage:
Habe am Sonntag Überstunden geleistet, und wollte damit mir der Überstundenzuschlag nicht wegfällt, am darauffolgendem Mittwoch noch vorhanden Reisezeitenstunden abfeiern.
Nun hieß es, daß das nicht möglich wäre, da ich wegem dem Wochenausgleich nur Überstunden abfeiern darf.
Ist das rechtens ?

Vielen Dank für Eure Info

meibelei

Spid


WasDennNun

Die Zeitzuschläge für die geleisteten angeordneten Überstunden stehen dir nach §8 zu.
Gibt es ein Arbeitszeitkonto (§ 10)?
Wie sieht die Dienstvereinbarung aus?
Was wird da dir weggenommen? Zeit oder Geld?

Lars73

Nicht wenn es zum rechtzeitigen Zeitausgleich kommt.

Ich halte es für rechtens, dass dee Arbeitgeber erst dien Abbau der Überstunden verlangt.

Reisezeitstunden sind die anteiligen Stunden für viel Reisezeit die nicht als Arbeitszeit angerechten werden?

WasDennNun

Die Sonntagszuschläge sind ja davon auf alle Fälle ausgenommen.
Bzw. wann sind dann Überstunden, Überstunden?
Dann würden angeordnete Überstunden hinter zu Gleitzeit gewandelt?
Kann der AG dann verlangen, dass man Gleitzeit nimmt?
Kann dann der AN sagen, nein, diese Mehrarbeit mache ich nicht?

Spid

Was Überstunden sind, ist doch klar geregelt. Und natürlich kann der AG von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen und den Ausgleich herbeiführen, bevor es Überstunden werden.

WasDennNun

Konkrete Beispiele:
AN 39h Wochenarbeitszeit E8. 
Fall A:
Hat bis Freitag 39h gearbeitet und wird zu Überstunden von 4h am Sonntag eingeteilt.
In der Folgewoche arbeitet der AN 35h. Hat er jetzt eine Stunde plus auf sein Arbeitszeitkonto oder 2,2h ?
Fall B:
Hat bis Freitag 42h gearbeitet und wird zu Überstunden von 4h am Sonntag eingeteilt.
In der Folgewoche arbeitet der AN 35h. Hat er jetzt 4 Stunde plus auf sein Arbeitszeitkonto oder 5,2h ?
Fall c:
Hat bis Freitag 39h gearbeitet und wird zu Überstunden von 4h am Sonntag eingeteilt.
In der Folgewoche arbeitet der AN 39h. Hat er jetzt 5 Stunde plus auf sein Arbeitszeitkonto oder 6,2h ?

Spid

Die Beispiele sind wenig konkret. Es fehlt ja schon an Basisinformationen, wie z.B. ob der AN die Faktorisierung geltend macht. Jedenfalls ist es so, wenn angeordnete Mehrarbeitsstunden in der Folgewoche ausgeglichen werden, es keine Überstunden sind und dafür auch entsprechend keine Überstundenzuschläge anfallen.

meibelei

Zuerst mal vielen Dank für Eure Antworten.

Geld wird mir genommen (25 % Überstundenzuschlag) !
Zeitkonto haben wir keines.
Eigentlich ging es darum, ob im TVöD es vorgeschrieben ist,
(oder es jede Behörde handeln kann wie sie will)
ob ein Zeitausgleich vorgeschrieben ist, bzw. ob der AN sich nicht
aussuchen darf welche Stunden (Reisezeit oder Überstunden) er abfeiern will.

Spid

Der TVÖD sieht ja bereits keine ,,Reisezeitenstunden" vor. Derlei gibt es mithin tariflich nicht.

WasDennNun

Zitat von: Spid am 27.11.2019 07:34
Die Beispiele sind wenig konkret. Es fehlt ja schon an Basisinformationen, wie z.B. ob der AN die Faktorisierung geltend macht.
Faktorisierung meint §8 Absatz 1 Satz 4 und 5. also die Wandlung in Zeitguthaben? Dann sage ich ja, wurde umgewandelt und es gibt eine Arbeitszeitkonto nach §10.
Keine Wechselschichten, Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienste. Arbeitszeit ist von Mo-Freitag. Funktionszeit (oder Kernarbeitszeit) ist von 9-12 und von 14-16.
Was fehlt noch?
Zitat
Jedenfalls ist es so, wenn angeordnete Mehrarbeitsstunden in der Folgewoche ausgeglichen werden, es keine Überstunden sind und dafür auch entsprechend keine Überstundenzuschläge anfallen.
Wo ist das geregelt?

WasDennNun

Zitat von: meibelei am 27.11.2019 07:36
Geld wird mir genommen (25 % Überstundenzuschlag) !
Es gibt keine 25% Überstundenzuschlag im TVöD Bund. Das klingt eher nach Sonntagszuschlag.

Spid

§7 Abs. 7 TVÖD legt fest, was Überstunden sind. Werden die Stunden bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen, sind es keine Überstunden. Überstunden sind zwingende Voraussetzung für Überstundenzuschläge. Damit kannst Du Dir Deine Fallbeispiele selbst beantworten.

WasDennNun

So korrekt?
AN 39h Wochenarbeitszeit E8. 
Fall A:
Hat bis Freitag 39h gearbeitet und wird zu Überstunden von 4h am Sonntag eingeteilt.
In der Folgewoche arbeitet der AN 35h. Er hat jetzt eine Stunde plus auf sein Arbeitszeitkonto, keine 2,2h
Fall B:
Hat bis Freitag 42h gearbeitet und wird zu Überstunden von 4h am Sonntag eingeteilt.
In der Folgewoche arbeitet der AN 35h. Er hat  jetzt 4 Stunde plus auf sein Arbeitszeitkonto, keine 5,2h
Fall c:
Hat bis Freitag 39h gearbeitet und wird zu Überstunden von 4h am Sonntag eingeteilt.
In der Folgewoche arbeitet der AN 39h. Er hat kein 5 Stunde plus auf sein Arbeitszeitkonto, sondern 6,2h
Fall D:
Hat bis Freitag 39h gearbeitet und wird zu Überstunden von 4h am Sonntag eingeteilt.
In der Folgewoche arbeitet der AN 37h. Er hat kein 3 Stunde plus auf sein Arbeitszeitkonto, sondern 3,6h


PS:  :-[ :-[ Peinlich das ich §7 Abs. 7 TVÖD überlesen hab, sollte dann mal lieber arbeiten gehen, damit mein Hirn anfängt zu funktionieren.

Spid