Guten Morgen,
ich bin seit ca. vier Monaten in einer Gemeinde als Personalsachbearbeiterin tätig. Im Zuge unserer Haushaltsplanung ist mir aufgefallen, das eine Mitarbeiterin, die schon vor 1990 in der Gemeinde tätig ist, noch immer nicht in der Endstufe ist.
Im Rahmen der neuen Entgeltordnung zum 01.01.2017 wurde sie von der EG 9 in die EG 9b übergeleitet, in Stufe 5, aber eigentlich hätte es schon Stufe 6 sein müssen. Ich würde dies jetzt korrigieren.
Greift jetzt in diesem Fall der §37 TVÖD? Kann ich für die Mitarbeiterin das letzte halbe Jahr den Unterschiedsbetrag von der Stufe 5 zur Stufe 6 auszahlen?