Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Berechnung Jahressonderzahlung

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bienchenhonig:
ok. Vielen Dank!

MrRossi:

--- Zitat von: Spid am 27.11.2019 13:53 ---Wozu? Du addierst die gem. Abrechnung in Juli, August, September erhaltene Entgelt, dividierst es durch 3, errechnest den Unterschied zwischen diesem Ergebnis und dem, was der AG als JSZ gezahlt hat. Diese Differenz forderst Du unter Fristsetzung - 2 Wochen sollten genügen - vom AG. Geht die Zahlung nicht innerhalb der Frist ein, erhebst Du Lohnklage beim Arbeitsgericht.

--- End quote ---
Da diese Rechnung nicht korrekt ist läuft die Forderung ins Leere.
Es ist aus dem Durschnitt nur der Bemessungssatz errechnet. Hieraus ist also noch der %Anteil der  Sonderzahlung zu errechen.

TV-Ler:

--- Zitat von: MrRossi am 28.11.2019 08:31 ---Es ist aus dem Durschnitt nur der Bemessungssatz errechnet. Hieraus ist also noch der %Anteil der  Sonderzahlung zu errechen.

--- End quote ---
Der Bemessungssatz wird nicht errechnet, er ist ein tarifvertraglich geregelter (§ 20 TV-L) feststehender Prozentsatz.

MrRossi:
Richtig, falsches Wort. Tausche Bemessungssatz gegen Bemessungsgrundlage.

Übrigens TV-L findet hier keine Anwendung.

TV-Ler:

--- Zitat von: MrRossi am 28.11.2019 09:43 ---Übrigens TV-L findet hier keine Anwendung.

--- End quote ---
Stimmt, es bleibt am immerhin auch im TVöD bei § 20  8)

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