In unserer Kommune besteht seit gestern ein Totalausfall der EDV. Es ist nicht abzusehen bis wann die Störung andauern wird. Die Verwaltungsmitarbeiter konnten und können nicht arbeiten und verschiedene Amtsleiter haben ihre Mitarbeiter nach Hause geschickt mit den Worten "ihr könnt nach Hause gehen".
Wir haben gleitende Arbeitszeit ohne eine Kernarbeitszeit. Im Zeitrahmen von 6 Uhr bis 20 Uhr kann jeder Mitarbeiter arbeiten, wann er oder sie möchte, so lange die Bedienung des Publikums gewährleistet ist. Die Arbeitszeit wird zu Beginn und am Ende an Zeiterfassungsterminals erfasst. Am Monatsletzten dürfen die Mitarbeiter auf dem Zeitguthabenkonto ein Minus von maximal 20 Stunden haben.
Wenn wir an mehreren Tagen wegen eines Netzausfalls nicht arbeiten können und nach Hause geschickt werden, kann der Dienstherr dann fordern, dass wir die fehlenden Stunden in den nächsten Wochen erbringen? Oder müssen die Mitarbeiter Freizeitausgleich zu Lasten des Zeitguthabens oder Urlaub nehmen? Oder muss für die Tage, an denen nicht gearbeitet werden konnte, durch den Dienstherrn eine Zeitgutschrift auf dem Gleitzeitkonto erfolgen?
Ich kann diese Situation nicht einordnen. Einerseits ist höhere Gewalt ein Betriebsrisiko, andererseits haben wir diese völlig flexiblen Arbeitszeiten, die aber eigentlich so gedacht sind, dass der Mitarbeiter entscheidet, wann er arbeitet und nicht der Dienstherr.