Guten Tag an Alle,
ich habe bereits viel gegoogelt und finde dennoch keine Antwort. Der Personalrat kann mir auch nicht weiterhelfen. Folgende Situation:
- 3 Jahre Ausbildung bis Sommer 2017 (Verwaltungsfachangestellter)
- direkt im Anschluss vom Arbeitgeber übernommen, Arbeitsvertrag befristet
- im April 2019 gab es dann einen Änderungsvertrag: 50% unbefristet, 50% befristet
Nun wollte ich meine Kündigungsfrist googeln.
In einem Gerichtsurteil heißt es, die Ausbildungszeit wurde mitgezählt - in einem anderen wurde sie nicht mit angerechnet. Das ist meine 1. Frage:
Muss ich die Ausbildungszeit mitrechnen oder nicht?
Des Weiteren sah ich, dass sich die Kündigungsfristen unterscheiden bei befristeten und unbefristeten Verträgen. Da ich nun jedoch "halb halb" habe, wovon gehe ich aus?
Ich hoffe auf Antworten und bedanke mich im Voraus.
Viele Grüße