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Vorgehen bei neuer Tätigkeitsbeschreibung

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dieselschweif:
Moin,

meine Arbeit hat sich in den letzten Jahren verändert. Zur Verstärkung soll jetzt ein zweiter eingestellt werden. Also habe ich alles aufgeschrieben was auf dieser Stelle zu tun ist. Daraus hat mein Chef eine neue TB für die Einstellung des neuen Kollegen mit der Personalstelle erstellt und das wurde von dem Zusändigen bewertet und ist? Genau: höherwertig.

Jetzt die Frage: wie stellt man es am schlausten an, das meine dauerhaft auszuübenden Tätigkeiten zu denen werden, die in der neu erstellten Tätigkeitsbeschreibung stehen? Muss mein Chef mir das förmlich übertragen? Ist er der verlängerte Arm des Arbeitgebers? Oder muss er das beim AG beantragen?
Muss ich das vielleicht sogar beantragen mit der TB und einer Bestätiguing des Chefs oder wie funktioniert so etwas?

Lieben Gruß und Danke
Fähnlein Dieselschweif

Spid:
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung und bedarf das Handeln einer Person, die namens des AG Arbeitsverträge schließen darf. Subalternes Führungspersonal ist dazu regelmäßig nicht befugt.

dieselschweif:
Danke Spid!

Und wie bekommt diese Person das am sinnvollsten mit damit sie tätig wird? Wer ist hier Antragsteller? Und in welcher Form?

Gruß

Spid:
Wenn der AG nicht höchst dysfunktional ist, weiß der AG, welche Tätigkeiten durch wen ausgeübt werden sollen und trägt Sorge dafür, daß dies so ist und nimmt dann Änderungen vor, wenn solche erforderlich werden.

Organisator:

--- Zitat von: Spid am 27.11.2019 15:46 ---Wenn der AG nicht höchst dysfunktional ist

--- End quote ---

Und wenn er wie im öD schon mal dysfunktional ist:
1. Deinen Chef überzeugen, eine neue TD zu erstellen.
2. Ihn damit zur Personalabteilung schicken, um Dir die neuen Auftragen übertragen zu lassen.
3. Über Höhergruppierung freuen :)

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