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4-Tage-woche muss ich arbeiten am freien Tag
Claud:
Hallo. Ich habe eine 4-Tage-Woche. Meine Kollegin und ich teilen uns diese Stelle. Sie arbeitet montags und ich den Rest. Nun wird von mir verlangt, dass wenn meine Kollegin krank wird oder verhindert ist,ich für sie einspringe als "Gegenleistung" bekomme ich lediglich die Stunden zum abbummeln,die ich an diesem Tag auf Arbeit war. Kein Ausgleichsfrei oder Bezahlung für den Tag.
Meine Fragen:
1. Muss ich an meinem freien Tag einspringen?
2. Wie muss der Ausgleich erfolgen?
LG
clarion:
Hallo, es kommt auf den Vertrag an, sind dort vier oder fünf Tage die Woche vorgesehen?
Spid:
Zudem kommt es darauf an, ob der Arbeitsvertrag eine Verpflichtung zu Mehrarbeit enthält. Ggfs. auch darauf, ob eine Verpflichtung zur Rufbereitschaft im Arbeitsvertrag und die Anordnung einer solchen durch den AG besteht oder andernfalls die von der Arbeitsgerichtsbarkeit als Minimum vorgesehene Ankündigungsfrist von 4 Tagen eingehalten wird.
WasDennNun:
Spielt da nicht auch Teilzeit/Volllzeit eine Rolle, bzgl. ob es Mehrarbeit oder Überstunden sind?
Claud:
Im Arbeitsvertrag stehen weder 5 noch 4 Tage sondern nur die Gesamtstundenzahl von 27 h. Ich habe einen Antrag auf Teilzeit abgegeben, mit dem Wunsch auf eine 4-Tahe-woche (montags frei). Diesem wurde anhand eines Änderungsvertrages bestätigt. Da mein Kollegin am Montag arbeitet (35 Stunden Stelle, Sie 8 Stunden und ich 27), kann es sich ja bei mir nur um eine 4 Tage Woche handeln, Da montags ja der Platz besetzt is. ;) Mein Urlaub wurde auch dementsprechend gekürzt.
Mein Arbeitsvertrag sieht außerdem vor,dass im betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeit Überstunden, Rufbereitschaft, etc. zu leisten sind...nichts desto trotz muss es ja in irgendeiner Form vergütet werden. Und das wird es nicht.
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