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4-Tage-woche muss ich arbeiten am freien Tag

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Claud:
Ach ja...normale Überstunden kann ich abbummeln aber wenn mein freier Tag flöten geht kann es damit nicht getan sein.

Lars73:
@Claud
Doch für einen freien Tag der wegen Überstunden etc. entfällt besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen anderen freien Tag. Es kommt natürlich auf die Details der Dienstvereinbarungen etc. an und was im Arbeitsvertrag steht. ("Diesem wurde anhand eines Änderungsvertrages bestätig." Wie ist die Formulierung im Arbeitsvertrag.)

Soweit der Zeitausgleich erst später erfolgt könnte unter gewissen Umständen Anspruch auf Überstundenzuschlag bestehen. (Die Regelung, dass diese nicht für Mehrarbeit zu gewähren ist wird nach der aktuellen Rechtssprechung nicht mehr anwendbar sein.) Aber auch hier kommt es ggf. auf Details der Dienstvereinbarung zur Gleitzeit etc. an.

Spid:

--- Zitat von: Claud am 28.11.2019 08:55 ---Im Arbeitsvertrag stehen weder 5 noch 4 Tage sondern nur die Gesamtstundenzahl von 27 h. Ich habe einen Antrag auf Teilzeit abgegeben, mit dem Wunsch auf eine 4-Tahe-woche (montags frei). Diesem wurde anhand eines Änderungsvertrages bestätigt. Da mein Kollegin am Montag arbeitet (35 Stunden Stelle, Sie 8 Stunden und ich 27), kann es sich ja bei mir nur um eine 4 Tage Woche handeln, Da montags ja der Platz besetzt is. ;) Mein Urlaub wurde auch dementsprechend gekürzt.

Mein Arbeitsvertrag sieht außerdem vor,dass im betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeit Überstunden, Rufbereitschaft, etc. zu leisten sind...nichts desto trotz muss es ja in irgendeiner Form vergütet werden. Und das wird es nicht.

--- End quote ---

Sofern AN und AG aufgrund eines Teilzeitbegehrens zu einer Einigung kommen, ist der Inhalt des Begehrens unbeachtlich und es gilt die Vereinbarung.

Erholungsurlaub ist aufgrund unregelmäßiger Inanspruchnahme an mehr als 4 Tagen/Woche entsprechend nachzuberechnen.

Sofern der AG die o.g. Ankündigungsfrist einhält, ist sein Handeln nicht zu beanstanden. Möchte er kurzfristiger auf Ausfälle reagieren, muß er (Ruf)Bereitschaft anordnen und vergüten.

Texter:

--- Zitat von: Spid am 28.11.2019 09:27 ---
Erholungsurlaub ist aufgrund unregelmäßiger Inanspruchnahme an mehr als 4 Tagen/Woche entsprechend nachzuberechnen.


--- End quote ---

Gibt es da eine Grenze zu? Muss der Urlaub schon nachberechnet werden, wenn ich einmal im Jahr 6 Tage arbeite oder erst wenn das bspw. 10 mal vorkommt?

Claud:
Ok. Vielen Dank schon mal. Da das Entfallen meines freien Tages so aussieht,dass ich morgens zahlreiche Anrufe auf meinem Telefon habe,dass ich arbeiten kommen möchte, ich mein Kleinkind( welches an meinem freien Tag nicht in Betreuung ist) irgendwie unterbringen muss und geplante Termine ausfallen müssen, kann ich doch nicht ernsthaft davon ausgehen, dass dieses mit den Überstunden abgegolten ist?! Zumal ich die Notwendigkeit nicht sehe mich aus meinem frei zu holen damit ich am Telefon sitze und Anrufe entgegen nehme...Es lag bisher nie etwas dringliches an. Ich muss dazu sagen,dass wir einen AB haben...und Bisher war ich 10 Jahre allein auf dieser Stelle und wenn ich nicht da war,war es kein Problem.

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