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Gegen drohende Versetzung wehren

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Spid:
Da nicht ersichtlich ist, inwiefern überhaupt Fehlverhalten Deines Vorgesetzten überhaupt in Betracht käme, gibt es auch nichts, mit dem Du Dich gegen dessen rechtmäßiges Tun "wehren" könntest. Wenn es Dir nicht paßt, steht Dir jedoch die Kündigung offen.

Zumutbar ist eine Tätigkeit der gleichen Entgeltgruppe.

Magnus84:

--- Zitat von: Spid am 01.12.2019 12:12 ---
Zumutbar ist eine Tätigkeit der gleichen Entgeltgruppe.

--- End quote ---

Sehr gut, das wäre ja dann schon mal eine große Hürde für meinen AG.

Wie sieht es mit der Fahrzeit aus, gibt es da keine Obergrenze?
In wie weit werden Pflegebedürftige Personen mit berücksichtigt?

Spid:

--- Zitat von: Magnus84 am 01.12.2019 14:09 ---Wie sieht es mit der Fahrzeit aus, gibt es da keine Obergrenze?
--- End quote ---

Nein, warum auch? Es zwingt Dich ja niemand, dort wohnen zu bleiben. Du könntest ja auch umziehen.


--- Zitat ---In wie weit werden Pflegebedürftige Personen mit berücksichtigt?

--- End quote ---

Nur dann, wenn mehrere gleichartige AN für die Versetzung in Betracht kämen - und auch nur in dem Sinne, als daß der AG dies in seiner Ermessensentscheidung würdigen müßte.

Lars73:
Wir schon mehrfach geschildert gibt es dort keine Obergrenze bei der Entfernung. Bonn nach Berlin und auch umgekeht hat der Bund schon oft gemacht. Es kommt auf den Grund für die Versetzung an und auf die Alternativen.

Magnus84:
Was wären denn Gründe die nichtig währen?

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