Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Gegen drohende Versetzung wehren

<< < (5/7) > >>

The Witch:
Wie Spid bereits mitteilte, handelt es sich um das SGB III (nicht II) - und nicht einmal diese Zeit ist in Stein gemeißelt, sondern kann durchaus überschritten werden.

Für den Fall hier ist das aber eh unerheblich, die Zumutbarkeit betrifft die Tätigkeit und nicht die Pendelzeit. Es gibt immerhin eine nicht unerhebliche Anzahl von Arbeitnehmern, die im Rahmen von doppelter Haushaltsführung tätig sind.

Lars73:
Man darf nicht als Mobbing jemanden versetzen. Aber wenn es Konflikte gibt darf man den Konflikt ggf. mit Versetzung lösen.

Es kommt also auf den Grund der Versetzung an und ggf. auf die Auswahlentscheidung wer versetzt wird.

WasDennNun:

--- Zitat von: Magnus84 am 29.11.2019 19:39 ---Hintergrund ist das mein Chef mich Mobbt und die mir unterstellten Kollegen gegen mich aufhetzt.

--- End quote ---
Was sagt denn der Vorgesetzt des Chefs dazu? BR/PR mal darauf hingewiesen? Mobbing kann ja durchaus strafbare Handlungen beinhalten.

Magnus84:
Sein Vorgesetzter deckt diesen und dessen Machenschaften.

Gibt es denn eine andere Möglichkeit wie ich mich gegen diesen wehren kann?

Oder was heißt zumutbar?
Muss diese gleichwertig sein, bin Vorarbeiter und leite 6 Angestellte, kann ich auch zum Hausmeister degradiert werden?

Lars73:
Ohne Details kann man dies nicht einschätzen. Was sagt der Personalrat?

Grundsätzlich muss eine andere Tätigkeit der Entgeltgruppe entsprechen.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version