Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Gegen drohende Versetzung wehren
Spid:
Du meinst SGB III. Die Norm ist völlig unbeachtlich, siehe BAG Urteil v. 17.08.2011 - 10 AZR 202/10.
Du hast eine Versetzungsklausel, die einzig und allein einen betrieblichen/dienstlichen Grund als Voraussetzung hat. Der AG darf lediglich nicht unbillig handeln. Dafür liegen keine Anhaltspunkte vor. Wenn man nicht versetzt werden will, unterschreibt man so etwas nicht, sondern schließt es aus. Dafür verhandelt man Arbeitsverträge.
Magnus84:
Ja hin und zurück also 1,25h+1,25h =2,5h
Magnus84:
Hintergrund ist das mein Chef mich Mobbt und die mir unterstellten Kollegen gegen mich aufhetzt.
Er versucht das ich an eine andere Dienstelle versetzt werden soll und er einen neuen Mitarbeiter einstellen kann.
Spid:
Erfahrungsgemäß sind Handlungen, die AN als „Mobbing“ schildern, häufig nicht zu beanstandende Verhaltensweisen, die den Betroffenen lediglich benachteiligen oder ihm unangenehm sind. Wenn das Vertrauen der Untergebenen in einen Vorgesetzten erschüttert ist, kommt grundsätzlich auch eine Kündigung in Betracht. Eine Versetzung stellt da das mildere Mittel zur Beseitigung der Störung dar. Eine solche wäre betrieblich begründet und grundsätzlich nicht zu beanstanden.
Lars73:
SGB II gilt nur für Empfänger von Leistung nach SGB II. Für andere Regelungen ist es nicht anwendbar.
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