Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Gegen drohende Versetzung wehren
Laemat:
Das ist insoweit relevant, weil zu dem Dienstort steht (zumindest in meinem Arbeitsvertrag), dass ich nur innerhalb dieses Geschäftsbereiches versetzt werden kann. (der ist deutlich kleiner als die BRD)
Spid:
Und in meinem Arbeitsvertrag steht, daß ich selbst den Ort meiner ersten Tätigkeitsstätte festlege. Was hat das mit dem Problem des TE zu tun?
sbr:
--- Zitat von: Laemat am 29.11.2019 07:51 ---in deinem Arbeitsvertrag sollte aber ein Dienstort stehen.
--- End quote ---
Also in unserem Geschäftsbereich werden im AV keine Dienstorte vereinbart. Damit würde sich der AG selber in seinem Direktionsrecht beschneiden.
Wenn ich mich recht erinnere ist auch die AV-Vorlage aus dem BMI ohne Dienstort.
Spid:
Da der AG den TB aufgrund von §4 Abs. 1 TVÖD aus dienstlichen Gründen jederzeit versetzen kann, wäre die Vereinbarung eines Dienstortes grundsätzlich unschädlich.
Magnus84:
tut mir leid, eure Antworten gehen leider an meinen fragen komplett vorbei.
Ich Vertrag steht "im Rahmen der Zumutbarkeit", sind 3 Stunden zumutbar, oder kann ein Umzug und Hausverkauf verlangt werden.
Des weiten wie ist es wenn man eine Pflegebedürftige Person hat?
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