Du meinst SGB III. Die Norm ist völlig unbeachtlich, siehe BAG Urteil v. 17.08.2011 - 10 AZR 202/10.
Du hast eine Versetzungsklausel, die einzig und allein einen betrieblichen/dienstlichen Grund als Voraussetzung hat. Der AG darf lediglich nicht unbillig handeln. Dafür liegen keine Anhaltspunkte vor. Wenn man nicht versetzt werden will, unterschreibt man so etwas nicht, sondern schließt es aus. Dafür verhandelt man Arbeitsverträge.