Liebe Mitglieder,
seit dem 1.9. bin ich beim TVÖD beschäftigt, die Monate zuvor war ich beim TvL beschäftigt.
Ich hatte den Satz "...bei Neueinstellungen das Entgelt des ersten vollen Arbeitsmonats" so verstanden, dass die Bemessungsgrundlage in meinem Fall der 1.9. wäre, anteilig für die Monate ab September. Ist das so korrekt?
Die Monate beim TvL dürften dann entfallen, richtig?
Danke schon einmal im Voraus.