Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Zulassung zum Stellenbesetzungsverfahren

(1/2) > >>

Jemand:
Hallo Zusammen,

folgender Fall:
Eine Stelle wurde ausgeschrieben. Diese Stelle ist nach EG11 bewertet. Zugangsvoraussetzungen sind wie folgt:

- Abgeschlossenes Hochschulstudium
- eine sonstige vergleichbare Ausbildung mit entsprechenden Zusatzqualifikationen und nachgewiesenen gleichwertigen Fähigkeiten mit entsprechender Berufserfahrung
- sonstige(r) Verwaltungsfachangestellte(r)  / Verwaltungsfachwirt(-in), die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

Ich habe Berufserfahrung in dem geforderten Fachbereich, bin aber kein sonstige(r) Verwaltungsfachangestellte(r)  / Verwaltungsfachwirt(-in). Meine Berufserfahrungen bilden meine Kenntnisse durch vorherige Beschäftigungen. Die Stelle wäre in der Abteilung in der ich momentan schon tätig bin. Teilaufgaben dieser ausgeschriebenen Stelle führe ich auch jetzt schon aus.

Nun habe ich mich auf die ausgeschriebene Stelle beworben. Die Personalabteilung meldet zurück, dass die Befähigung die Tätigkeiten auszuüben, durch meine Berufserfahrung deutlich wird, jedoch in den Anforderungen bei der Stellenausschreibung fehlt, dass der Bewerber auch aufgrund von einschlägiger Berufserfahrung die Anforderungen für die Stelle erfüllen kann. Weil dieser Satz in der Ausschreibung fehlt, soll ich jetzt zum Verfahren nicht zugelassen werden.

Ist es wirklich so, dass es in so einem Fall keine Möglichkeit gibt?

Spid:
Der TVÖD-L/H trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

WasDennNun:
Dumm halt vom AG sich selbst zu beschränken bei der Ausschreibung
Waren wieder Profies am Werk.
Man kann ja die Ausschreibung offiziell ändern und dann kannste dich nochmal bewerben.

Jemand:
Jap, das mit der Änderung war auch die Idee meines Chefs, der mir natürlich gerne die Chance zur Bewerbung geben würde. Laut Personalstelle kann die Ausschreibung nicht mehr geändert werden, da sie bereits veröffentlicht wurde.

Es ist für mich nur wirklich mehr als ärgerlich, dass dieser fehlende Satz mir im Weg steht....

Spid:
Es handelt sich um kein tarifliches Problem. Voraussetzungen für Einstellung/Stellenbesetzung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version