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Zulassung zum Stellenbesetzungsverfahren

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Wastelandwarrior:
Frohes Fest. Ich schicke Sheldon und Marvin (den Roboter vom Anhalter) vorbei.  ;D

dieselschweif:
Vielleicht war es aber auch nicht gewollt, das du dich auf diese Stelle bewirbst. Die Aussage, dass die Auschreibung nicht geändert werden kann, bestärkt meinen Verdacht.

Oft haben die Entscheider ja schon eine Besetzung im Sinn. Dann wird halt die Ausschreibung für den einen formuliert.

Mir haben auch schon vermeintlich wohlgesonnen Chefs ins Gesicht gelogen...

Trotzdem hoffe ich auf integere Vorgesetzte bei dir und wünsche viel Glück.

WasDennNun:

--- Zitat von: Jemand am 29.11.2019 08:25 --- Laut Personalstelle kann die Ausschreibung nicht mehr geändert werden, da sie bereits veröffentlicht wurde.

--- End quote ---
Auch wenn offtopic, weil nicht vom TV geregelt.

Stimmt diese Aussage?
Kann nicht der AG die Ausschreibung ändern, insbesondere in Richtung mehr dürfen sich bewerben.
Was hindert in rechtlich daran?
Weil er damit eben mehr Bewerber erreichen will. (anders könnte es natürlich aussehen, wenn er hinterher Einschränkungen macht, so dass schon abgegebene Bewerbung rausfallen würden) aber so?

Jemand:

--- Zitat von: dieselschweif am 29.11.2019 10:55 ---Vielleicht war es aber auch nicht gewollt, das du dich auf diese Stelle bewirbst. Die Aussage, dass die Auschreibung nicht geändert werden kann, bestärkt meinen Verdacht.

Oft haben die Entscheider ja schon eine Besetzung im Sinn. Dann wird halt die Ausschreibung für den einen formuliert.

Mir haben auch schon vermeintlich wohlgesonnen Chefs ins Gesicht gelogen...

Trotzdem hoffe ich auf integere Vorgesetzte bei dir und wünsche viel Glück.

--- End quote ---

Ob Wahrheit oder nicht kann ich natürlich ohne Lügendetektor nicht feststellen, aber mein Chef hat zugegeben, dass es von ihm Nachlässigkeit bei der Erstellung der Ausschreibung gewesen ist.

Davon abgesehen hat mein Chef vorher schon mit mir geredet und gesagt wie er sich das organisatorisch vorstellen würde, wenn ich die Stelle bekomme. Also sehr wohlwollend.

Jemand:

--- Zitat von: WasDennNun am 29.11.2019 11:21 ---
--- Zitat von: Jemand am 29.11.2019 08:25 --- Laut Personalstelle kann die Ausschreibung nicht mehr geändert werden, da sie bereits veröffentlicht wurde.

--- End quote ---
Auch wenn offtopic, weil nicht vom TV geregelt.

Stimmt diese Aussage?
Kann nicht der AG die Ausschreibung ändern, insbesondere in Richtung mehr dürfen sich bewerben.
Was hindert in rechtlich daran?
Weil er damit eben mehr Bewerber erreichen will. (anders könnte es natürlich aussehen, wenn er hinterher Einschränkungen macht, so dass schon abgegebene Bewerbung rausfallen würden) aber so?

--- End quote ---

Das ist eben die Sache. Die Personalstelle argumentiert so, dass die Ausschreibung ja schon veröffentlicht wurde und nun eine Änderung nicht mehr durchzuführen sei. Meine Logik sagt aber genau das was Du schon geschrieben hast. Ich denke auch, dass eine Lockerung der Bestimmungen im Ermessen des AG liegt und nicht an Gesetzmäßigkeiten geknüpft ist. Nur möchte man sich jetzt mit der Personalstelle anlegen? Dann hat man hinterher ne rote Lampe an...

Manchmal ist man der Hund und manchmal ist man der Baum...

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