Autor Thema: Sonderfall Jahressonderzahlung  (Read 2872 times)

Hoschington

  • Gast
Sonderfall Jahressonderzahlung
« am: 29.11.2019 12:35 »
Hallo liebe Kollegen,

mein Arbeitsverhältnis endet zum 30.11.19 und beginnt beim gleichen Arbeitgeber mit einem neuen (noch nicht unterzeichnetem) Vertrag am 1.1.2020.
Laut §20 habe ich demnach keinen Anspruch auf die Jahressonderzahlung.

Gibt es irgendeine Möglichkeit in diesem Fall eine Ausnahmeregelung anzustrengen? Ich befürchte ich kenne die Antwort bereits, aber ich wollte dennoch einmal nachfragen, ob es für mich Sinn macht in diesem speziellen Fall für meine Sonderzahlung zu kämpfen.

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße

Spid

  • Gast
Antw:Sonderfall Jahressonderzahlung
« Antwort #1 am: 29.11.2019 12:54 »
Die Prämisse ist falsch, derlei ist §20 TV-L nicht zu entnehmen, siehe auch  BAG, Urteil v. 12.12.2012 - 10 AZR 922/11.

Hoschington

  • Gast
Antw:Sonderfall Jahressonderzahlung
« Antwort #2 am: 29.11.2019 13:29 »
Danke für die Antwort, leider verstehe ich sie nicht so ganz. Was ist an der Prämisse falsch? Da ich am 1.12. nicht im Arbeitsverhältnis stehe, entfällt der Anspruch, wie oben geschrieben.

Das BAG Urteil ist mir auch bekannt, ist aber in diesem Fall nicht hilfreich, da die Klägerin am 1.12. im Arbeitsverhältnis stand. Meine Frage ist eher, ob es möglich ist eine Sonderzahlung zu erhalten, wenn der Arbeitsvertrag am 30.11. endet und erst nach dem 1.12. wieder beginnt.

Spid

  • Gast
Antw:Sonderfall Jahressonderzahlung
« Antwort #3 am: 29.11.2019 13:34 »
Tatsächlich, Du hast recht. Ich hatte mich verlesen und ging von einer Anschlußanstellung beim selben AG aus. Tja, das ist leider die ungünstigste Konstellation - abgesehen vielleicht von einer Wiedereinstellung am 02.12.19... Dann ist Deine Prämisse natürlich korrekt, eine Ausnahmeregelung gibt es leider nicht.