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VBL Klassik im öD - grundsätzliche Frage

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öfföff:
Die VBL Klassik basiert ja auf einem Umlageverfahren (zumindest in West). Inwiefern sind die Ansprüche die man bei der VBL erwirbt gesetzlich garantiert? Was wäre zB. wenn in 20 Jahren eine Regierung die Anzahl der Mitarbeiter im öD abspeckt und zum Beispiel halbiert. Dann stünden ja viel (!) weniger "Einzahler" für das Umlageverfahren zur Verfügung. Wie würden/könnten dann die Rentenansprüche der VBL-Rentner befriedigt werden? Rechtsanpruch? Springt der Staat ein?

TV-Ler:

--- Zitat von: öfföff am 29.11.2019 21:30 ---Die VBL Klassik basiert ja auf einem Umlageverfahren (zumindest in West). Inwiefern sind die Ansprüche die man bei der VBL erwirbt gesetzlich garantiert? Was wäre zB. wenn in 20 Jahren eine Regierung die Anzahl der Mitarbeiter im öD abspeckt und zum Beispiel halbiert. Dann stünden ja viel (!) weniger "Einzahler" für das Umlageverfahren zur Verfügung. Wie würden/könnten dann die Rentenansprüche der VBL-Rentner befriedigt werden? Rechtsanpruch? Springt der Staat ein?

--- End quote ---
Bis Ende 2001 basierte die Zusatzversorgung/VBL auf einem gänzlich anderen System.
In den Jahren davor gab es Klagen gegen das bestehende System, da sich eine bestimmte (zahlenmäßig völlig unbedeutende) Klientel von Hochverdienern durch ebendieses System benachteiligt sah. Letztlich urteilte das Bundesverfassungsgericht, das das bestehende System so nicht weitergeführt werden dürfe.
Zeitgleich wurde von Seiten der Zusatzversorgungskassen und der beteiligten öffentlichen Arbeitgeber ein zukünftiger finanzieller Notstand behauptet, der auf eine drastische Erhöhung der Umlagesätze hinauslaufen würde, wenn das bestehende System nicht nur gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts reformiert, sondern bei dieser Gelegenheit nicht auch gleich auf der Leistungsseite drastisch beschnitten würde.

Dies ist mit der Systemumstellung auf das heutige Punktesystem geschehen (über die entsprechenden Tarifverträge, d.h. die Gewerkschaften haben dem zugestimmt). Die im bisherigen System der sog. „dynamischen Gesamtversorgung“ bis 2001 erworbenen Rentenanwartschaften wurden über eine Startgutschrift ins neue Punktesystem übertragen. Durch diverse „Tricks“ ist die Höhe dieser Startgutschrift kleingerechnet worden. Eine Dynamisierung dieser Startgutschrift findet nicht statt, d.h. wer bspw. 2026 in Rente geht, dessen bereits kleingerechnete Startgutschrift von 2001 wurde 25 Jahre lang per Inflation weiter entwertet...

Eine Flut von Klagen seit 2002 hat letztlich bis zum heutigen Tag nicht wirklich viel gebracht. Punktuell hat es für einen begrenzten Kreis von Versicherten eine gewisse Aufbesserung der Startgutschriften gegeben. Mehr ist nicht bei herausgekommen, die Systemumstellung wurde grundsätzlich jedoch gebilligt.

Wer nun allerdings durchgängig dem neuen Punktesystem unterliegt, d.h ab 2002 in den öD eingetreten ist, der erwirbt hier bei Verbleib im öD bis zur Rente auch recht erhebliche Ansprüche.
Zwischenzeitlich haben die öffentlichen Arbeitgeber aber auch wieder gejammert und zukünftige finanzielle Schwierigkeiten behauptet. Daraufhin haben die Gewerkschaften der Erhöhung des Eigenanteils der Versicherten an der Umlage zugestimmt. Bis ca. 2025 ist die derzeitige Höhe des Eigenanteils festgeschrieben, dann wird man weitersehen...

Lange Rede, kurzer Sinn:
Angesichts dieser Historie würde ich keinen müden Cent darauf wetten, das in Sachen Zusatzversorgung des öD irgendetwas auch nur ansatzweise als sicher bzw. gesichert gelten kann.
Spätestens wenn die ersten Beschäftigten, die komplett dem Punktesystem unterworfen waren, in Rentennähe kommen, wird es wieder unangenehm teuer und es wird sich dann wieder ein Dreh finden lassen, die erworbenen Anwartschaften brutalstmöglich abzuwerten. Die Gewerkschaften werden in dieser Angelegenheit wie immer als Komplizen der öffentlichen Arbeitgeber fungieren ...

Welcher Staat sollte einspringen? Weil der deutsche Staat in seiner Rolle als Arbeitgeber Kosten drücken will, springt er in seiner Rolle als Gesetzgeber ein und hat dann am Ende nichts gespart?

Falls dich mehr als meine grobe, holzschnittartige Darstellung interessiert, kannst du dich hier wochenlang ins Thema einlesen:

http://www.startgutschriften-arge.de/


 

öfföff:
Danke für die ausführliche Antwort. Die Startgutschriftproblematik kenne ich in der Tat auch. Mir geht es primär um das "reformierte" System.

In deinem Posting bist du offenbar recht sauer auf die öff.Arbeitgeber. Darum gehts mir nicht, die können ja auch nichts für die Demografie und auch nicht für ein eventuelles politisch bedingtes Abspecken der Mitarbeiterzahl. Die können die fehlenden "Einzahler" dann ja auch nicht herzaubern, die Gewerkschaften auch nicht..

D.h. es gibt keinerlei "Garantiebetrag" oder ähnliches, und die Rentenbezüge könnten dann auch zb. einfach mal halbiert werden ohne dass man was dagegen tun kann? Bei Betriebsrenten in Privatunternehmen geht das doch auch nicht so einfach oder? Könnte die VBL auch einfach aufgelöst werden und alle Ansprüche werden gestrichen?

TV-Ler:

--- Zitat von: öfföff am 30.11.2019 13:30 ---In deinem Posting bist du offenbar recht sauer auf die öff.Arbeitgeber. Darum gehts mir nicht, die können ja auch nichts für die Demografie und auch nicht für ein eventuelles politisch bedingtes Abspecken der Mitarbeiterzahl. Die können die fehlenden "Einzahler" dann ja auch nicht herzaubern, die Gewerkschaften auch nicht..

--- End quote ---
Sauer macht mich die Abwertung der im alten System erarbeiteten Anwartschaft.
Wie geschrieben, zunächst durch das runterrechnen der Höhe der Startgutschrift und dann durch die Nichtdynamisierung derselben über Jahrzehnte.

Die Systemumstellung als solche mag ja noch angehen, da - wie gesagt - auch dort eine (anfänglich) recht ordentliche Zusatzrente bei herausspringen kann. Das diese dann durch die festgeschriebene Dynamisierung von nur 1% über die Jahre gnadenlos ausgezehrt wird, lassen wir hier mal großzügig beiseite. Es ist jedenfalls ein weiteres Mosaiksteinchen hinsichtlich der Einschätzung der Seriosität des Zusatzversorgungsversprechens des öD.


--- Zitat von: öfföff am 30.11.2019 13:30 ---D.h. es gibt keinerlei "Garantiebetrag" oder ähnliches, und die Rentenbezüge könnten dann auch zb. einfach mal halbiert werden ohne dass man was dagegen tun kann? Bei Betriebsrenten in Privatunternehmen geht das doch auch nicht so einfach oder? Könnte die VBL auch einfach aufgelöst werden und alle Ansprüche werden gestrichen?

--- End quote ---
Der BGH hat im ersten Urteil von 2007 bereits festgestellt, das die erworbenen Anwartschaften des alten Systems „eigentumsgleich“ bzw. „eigentumsähnlich“ sind. Das wird für das neue System vermutlich nicht anders sein.

Was das letztlich Wert ist, kann man aber doch recht gut am Umgang mit der Startgutschriftenproblematik durch Gerichte und Tarifparteien sehen ...

öfföff:
Naja, aber nehmen wir mal an Gerichte/BGH würden nun anders entscheiden und die Startgutschriften so aufwerten, dass niemand mehr benachteiligt wäre. Das würde enorme Mehrausgaben seitens VBL bedeuten. Wo würde das Geld dafür herkommen bei einer nicht steigenden Mitarbeiterzahl? Wer würde die Finanzierungslücke schließen müssen? Der Staat? Ein Rückversicherer? Was würde passieren wenn die VBL weniger Geld hat als sie auszahlen muss?

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