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Lolanick:
Hallo!

Frage: mein Kollege war beim landratsamt in EG6/5 eingruppiert. Durch die Überleitung zum 01.01.2017 kam er in EG7/4.
Nun hat er den Arbeitgeber gewechselt zur Stadt. Die Stelle ist nach EG 6 bewertet.
In welche Stufe könnte er eingestuft werden???
(Er hat EG 6/4 erhalten!!!) ich halte das nicht für korrekt.
Was meint ihr? Kann er die Vorerfahrung nicht geltend machen???

Spid:
Eine Überleitung aus E6/5 in E7/4 war nicht möglich.

Anspruch bei Einstellung besteht auf Stufe zwei bzw. drei bei mindestens einem bzw. drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung.

WasDennNun:
Der AG hätte wenn er gewollt hätte auch Stufe 5 geben können, wenn er förderliche Zeiten anerkannt hätte.

Lolanick:
Warum war die Überleitung in die 7/4 nicht möglich??

Es ist doch so, dass wenn man innerhalb der öffentlich verwaltung wechselt, man die Stufe mitnimmt.
Mein Kollege ist seit der Ausbildung mlt 16 Jahren beim LRA gewesen.
Jetzt wurde ihm durch den Arbeitgeberwechsel die Überleitung beim alten AG zum Nachteil ......

Spid:

--- Zitat von: Lolanick am 30.11.2019 16:03 ---Warum war die Überleitung in die 7/4 nicht möglich??
--- End quote ---

Weil die Überleitung unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe erfolgte, §29a Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA.


--- Zitat ---Es ist doch so, dass wenn man innerhalb der öffentlich verwaltung wechselt, man die Stufe mitnimmt.
Mein Kollege ist seit der Ausbildung mlt 16 Jahren beim LRA gewesen.
Jetzt wurde ihm durch den Arbeitgeberwechsel die Überleitung beim alten AG zum Nachteil ......

--- End quote ---

Nein, das ist nicht so.

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