Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Einstufung
Pan Tau:
Sofern Dein Kollege das 40. Lebensjahr vollendet hat, hat er trotz einer Beschäftigungsdauer von 16 Jahren im ÖD überdies seine sog. Unkündbarkeit verloren!
Kryne:
--- Zitat von: Lolanick am 30.11.2019 16:03 ---
Mein Kollege ist seit der Ausbildung mlt 16 Jahren beim LRA gewesen.
Jetzt wurde ihm durch den Arbeitgeberwechsel die Überleitung beim alten AG zum Nachteil ......
--- End quote ---
Der AG hätte ihm auch die Stufe 5 geben können.
Auf gut Deutsch, hätte dein Kollege das aushandeln können / müssen bei der Einstellung. Der AG schaut natürlich, dass er so günstig weg kommt wie möglich. Hierbei werden AN natürlich auch regelmäßig angelogen (ob bewusst oder unbewusst stelle ich mal dahin) mit Sätzen wie "Wir können nur E6/4 bieten, wenn sie aktuell E7/4 haben".
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version