Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Zahlung einer Zulage nach Vorbemerkung Nr. 7 (3).
Ich bin seit 01.07.2017 bei meinem jetzigen Arbeitgeber (Nds.) beschäftigt und habe dort Tätigkeiten nach E9c übertragen bekommen. Da ich die zweite Prüfung noch nicht habe, derzeit aber den AL II besuche, wird mir seit 01.10.2017 die persönliche Zulage von E9a zu E9c gezahlt (Müsste es nicht eigentlich sogar 9b statt 9a sein?).
Als ich dort angefangen habe, wurde meine bisherige Stufe und auch die Laufzeit übernommen (alter AG: E8, zwei Jahre in Stufe 4, neuer AG: E9a, zwei Jahre in Stufe 4), weswegen ich am 01.07.2019 in Stufe 5 kam.
Die Zulage wird seitdem von E9a/5 zu E9c/4 gezahlt. Meine Frage dazu ist, ob die Zulage zu E9c/5 gezahlt werden müsste, da die bis dahin zurückgelegte Stufenlaufzeit zu Beginn meiner dortigen Beschäftigung auch bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen so übernommen worden wäre, wodurch ich theoretisch bei Beschäftigungsbeginn in E9c/4 (zwei Jahre Laufzeit) und ab 01.07.2019 in E9c/5 eingruppiert gewesen wäre.
Vielen Dank im Voraus und einen schönen 1. Advent.