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Zulage höherwertige Tätigkeit

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Spid:
Nur dann, wenn nicht die Ausbildungs- und Prüfungspflicht einer Eingruppierung in E9b oder höher entgegenstünde, wenn die Vertretungstätigkeit dauerhaft übertragen würde. Dann würde sich kein höheres Tabellenentgelt ergeben.

wedo:
Danke für die antworten zu meinem Fall.

Für mich nochmals zur Konkretisierung. Demnach ist eine Urlaubsvertretung nicht zulagenfähig auch wenn der Urlaub über die 4 Wochen des §14 geht. Krankheit/Reha dagegen schon.

Noch eine Frage: Wie sieht es den aus, wenn der Vorgesetzte 4 Wochen Mehrstunden im Rahmen der Gleitzeit mit?

Vielen Dank Grüße

WeDo

Spid:
Sofern das über die ohnehin eingeplante Vertretungszeit von regelmäßig 6/46 der Arbeitszeit hinausgeht, könnte Anspruch auf die Zulage bestehen.

wedo:
Vielen Dank für die Auskunft

Grüße

Werner

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