Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Zulage höherwertige Tätigkeit
Spid:
Nur dann, wenn nicht die Ausbildungs- und Prüfungspflicht einer Eingruppierung in E9b oder höher entgegenstünde, wenn die Vertretungstätigkeit dauerhaft übertragen würde. Dann würde sich kein höheres Tabellenentgelt ergeben.
wedo:
Danke für die antworten zu meinem Fall.
Für mich nochmals zur Konkretisierung. Demnach ist eine Urlaubsvertretung nicht zulagenfähig auch wenn der Urlaub über die 4 Wochen des §14 geht. Krankheit/Reha dagegen schon.
Noch eine Frage: Wie sieht es den aus, wenn der Vorgesetzte 4 Wochen Mehrstunden im Rahmen der Gleitzeit mit?
Vielen Dank Grüße
WeDo
Spid:
Sofern das über die ohnehin eingeplante Vertretungszeit von regelmäßig 6/46 der Arbeitszeit hinausgeht, könnte Anspruch auf die Zulage bestehen.
wedo:
Vielen Dank für die Auskunft
Grüße
Werner
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