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Zulage höherwertige Tätigkeit
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Thema: Zulage höherwertige Tätigkeit (Read 8057 times)
Spid
Gast
Antw:Zulage höherwertige Tätigkeit
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Antwort #15 am:
04.12.2019 10:37 »
Nur dann, wenn nicht die Ausbildungs- und Prüfungspflicht einer Eingruppierung in E9b oder höher entgegenstünde, wenn die Vertretungstätigkeit dauerhaft übertragen würde. Dann würde sich kein höheres Tabellenentgelt ergeben.
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wedo
Jr. Member
Beiträge: 65
Antw:Zulage höherwertige Tätigkeit
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Antwort #16 am:
04.12.2019 11:30 »
Danke für die antworten zu meinem Fall.
Für mich nochmals zur Konkretisierung. Demnach ist eine Urlaubsvertretung nicht zulagenfähig auch wenn der Urlaub über die 4 Wochen des §14 geht. Krankheit/Reha dagegen schon.
Noch eine Frage: Wie sieht es den aus, wenn der Vorgesetzte 4 Wochen Mehrstunden im Rahmen der Gleitzeit mit?
Vielen Dank Grüße
WeDo
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Spid
Gast
Antw:Zulage höherwertige Tätigkeit
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Antwort #17 am:
04.12.2019 11:56 »
Sofern das über die ohnehin eingeplante Vertretungszeit von regelmäßig 6/46 der Arbeitszeit hinausgeht, könnte Anspruch auf die Zulage bestehen.
Moderator informieren
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wedo
Jr. Member
Beiträge: 65
Antw:Zulage höherwertige Tätigkeit
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Antwort #18 am:
04.12.2019 12:00 »
Vielen Dank für die Auskunft
Grüße
Werner
Moderator informieren
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