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Urlaubsvertretung an anderem Dienstort

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Medizintechniker:
Hallo zusammen.

Ich habe ein Arbeitsvertrag mit Haus A. und mache in Haus B Urlaubsvertretung.

Jetzt bin ich vom Betriebsrat angesprochen worden, wie das mit den Wegezeiten geregelt ist.
Seiner Meinung nach könnte ich morgens zur Arbeitsbeginn Haus A fahren dann mit Taxi zu Haus B und Nachmittags wieder zurück, damit ich pünktlich von Haus A Feierabend machen kann. Oder den Mehraufwand als Überstunden gelten machen, bzw. Später anfangen und Früher aufhören.
Erste Recherche lässt vermuten, das der Einsatz in Haus B als Abgeordnet gilt und ich somit für den kompletten Weg Reisekosten abrechnen kann.
Weiß jemand da genaueres?

Spid:
Handelt es sich um den gleichen AG? Wie ist die Vertretung rechtlich ausgestaltet?

Medizintechniker:
Im Grunde gleicher AG. Zumindest Gleiche GF, gleicher Name, das andere Haus ist aber kein TVÖD Haus.

Zu der rechtlichen Frage ??

Wir Stimmen den Urlaub aufeinander ab, in meiner Stellenbeschreibung steht u.a. Vertretung Haus B. Und bisher ist es so, das ich die 6 Wochen im Jahr in Haus B bin.

Kaffeetassensucher:

--- Zitat von: Medizintechniker am 02.12.2019 12:52 ---Wir Stimmen den Urlaub aufeinander ab, in meiner Stellenbeschreibung steht u.a. Vertretung Haus B. Und bisher ist es so, das ich die 6 Wochen im Jahr in Haus B bin.

--- End quote ---

Jetzt muss ich doch mal fragen: Wieso sollst du dann morgens erst noch nach Haus A? Wäre es da nicht einfacher, morgens direkt nach Haus B zu fahren und zum Feierabend von dort dann wieder nach Hause?

Bis jetzt hatte sich das so angehört, als müsstest du morgens und nachmittags auch noch eine Weile in Haus A arbeiten und erst im Laufe des Tages für ein paar Stunden nach Haus B.

Medizintechniker:
ich fahre wenn ich Urlaubsvertretung mache  morgens direkt nach Haus B und von da nach Hause.

Unser Betriebsrat meinte aber, das ich ein Vertrag mit A und nicht mit B habe und auch nix davon drin steht.

Deswegen entweder normaler weg zu A von da während der Arbeitszeit zu B und zurück, aber komplett in B Arbeiten, oder

direkt nach B und von da nach Hause. Und dann entweder die gleiche Zeit  in B ankommen(Arbeitsbeginn 8 Uhr) wie in Haus A, und Überstunden aufschreiben, oder, da der Weg nach B länger ist, normal losfahren und in B später ankommen, und endsprechend früher wieder nach Hause.
So unser BR

Jetzt stellt sich mir die Frage, was ist das, wenn ich in Haus B bin? Bin ich dahin abgeordnet? Wenn ja wäre es dann komplett Arbeitszeit?

Mein AG sagt natürlich, Das ist alles Wegezeit, keine Arbeitszeit, die machen aber immer Ihr eigenes ding, wenn es darum geht den Angestellten weniger Geld zu zahlen, auch wenn der Sachverhalte ganz klar ist.

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