Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Urlaubsvertretung an anderem Dienstort
Spid:
Ja, ja, BR/PR halt... Wahlämter, deren Hauptanreiz ein erweiterter Kündigungsschutz ist, sind nicht dazu geeignet, die Besten der Besten der Besten anzuziehen, sondern in erster Linie solche, die eines solchen bedürfen...
Bei einer Abordnung gelten die reisekostenrechtlichen Rahmenbedingungen des AG für Dienstreisen, hier wohl bei täglicher Rückkehr in erster Linie Wegstreckenentschädigung. Die Reisezeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind keine Arbeitszeit.
Medizintechniker:
Ich keine Die Einstellung über BR verstehen. Ich hab auch schlechte Erfahrung mit denen. Aber bei uns sind es langjährige BR´s.
--- Zitat von: Spid am 02.12.2019 15:45 ---Bei einer Abordnung gelten die reisekostenrechtlichen Rahmenbedingungen des AG für Dienstreisen, hier wohl bei täglicher Rückkehr in erster Linie Wegstreckenentschädigung. Die Reisezeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind keine Arbeitszeit.
--- End quote ---
Das der Weg zur Arbeitsstätte Freizeit ist, weiß ich. Demnach ist der Weg nach Haus B kein Weg zur Arbeitsstätte, die ist ja in Haus A
Spid:
Wenn Du abgeordnet bist, ist Deine Annahme zur Arbeitsstätte falsch.
Medizintechniker:
Bin ich den abgeordnet?
Wie wird man abgeordnet? Ich weiß, den Begriff hab ich eingeworfen, Ich hab halt davon gelesen. Fakt ist, ich weiß nicht, was genau ich da bin. Außer das wir Abteilungsintern Urlaub abstimmen, und mein Abteilungsleiter mir sagt, das ich dann in Haus B hin fahren soll, gibt es nichts schriftliches.
Spid:
Es gibt keine Formervorschrift für eine Abordnung. Wenn Dir eine vorübergehende Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses zugewiesen wurde, bist Du abgeordnet.
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