Hallo,
ich habe Fragen zu einer möglichen Höhergruppierung von E9 in die E11. Zählt bei einer Höhergruppierung um zwei Stufen der jeweilige Garantiebetrag einfach (180€) oder doppelt (320€)? (Andernfalls wäre es ggf. sinnvoller zunächst von der E9 in die E10 und mit einem zeitlichen Abstand von der E10 in die E11 gruppiert zu werden)?
Zählt bei der Berechnung der Grenze zum Garantiebetrag lediglich das Entgelt eine Rolle oder werden auch die Zulagen mit berücksichtigt? (Bei einem Aufstieg von E9 in die E11 könnte es bei Sozialarbeitern in besonderen Arbeitsbereichen, mit drei Zulagen, andernfalls passieren, dass durch die Höhergruppierung dem Arbeitnehmer ein finanzieller Nachteil entsteht?)
besten Dank!